von Pekornok » Freitag 2. Dezember 2016, 17:43
Ja richtig, meine Frage bezieht sich auf die Volksrepublik China.
Das mit den sechs Wochen war so gemeint, dass es zu empfehlen wäre, das Visum sechs Wochen davor zu beantragen, damit ich auch rechtzeitig innerhalb der 90 Tage Frist einreisen kann. Sagen wir, wenn ich jetzt mehr als drei Monate vor meiner Abreise mein Visum beantrage, ist dies nicht zu empfehlen, weil meine Frist ja dann von 90 Tagen abläuft bevor ich überhaupt einen Schritt in die Volksrepublik China gemacht habe.
Das Chinese Visa Application Service Center hat mir auf Anfrage die Antwort gegeben, wenn ich einen Einheimischen besuchen würde, dass ich mit entsprechenden Unterlagen ein Visum mit zweimaligen Einreisen innerhalb sechs Monaten beantragen könne.
Also habe ich laut der Visastelle 180 Tage Zeit in die Volksrepublik China einzureisen. Du sagst aber, dass müsste bei einem Doppelvisum schon innerhalb 90 Tage passieren. Bei einem Einfachvisum wären es doch die 90 Tage, die ich Zeit hätte in China einzureisen, oder?
Wenn ich recht habe, wäre mein Plan folgender:
Meine Reise beginnt am 7. März 2017 in Istanbul, Türkei. Komme voraussichtlich am 17. April 2017 in China an.
Also beantrage ich das Doppelentryvisa am 2. Januar 2017. Geht nicht früher, weil ich noch ein anderes Visum beantragen muss.
Ich habe also bis 2. Juli 2017 Zeit, in China einzureisen.
Mein Aufenthalt in China wäre dann vom 17. April bis zum 30. April und vom 10. Juni bis zum 23. Juni 2017. Dazwischen wäre ich in Taiwan.
Also von der Gültigkeit des Visums würde es locker gehen.
Wenn ich aber dann in China eingereist bin, zählt die Gültigkeitsfrist doch nicht mehr, oder? Erst wenn ich wieder ausgereist bin, dann zählt die Frist weiter, oder? Also müsste ich noch länger Zeit haben und könnte theoretisch noch vier Wochen (Aufenthaltsdauer in China) nach dem 2. Juli 2017 die Möglichkeit haben, in China einzureisen.
(Denkfehler?)
Wenn du recht hast, wäre mein Plan folgender:
Ich beantrage z. B. mein Visum am 20. Januar 2017. Habe also bis 20. April Zeit, in China einzureisen (Ausstellungsdatum ist wahrscheinlich später, deshalb 20. April + ein paar Tage später).
Ich komme am 17. April 2017 in China an. Bin dann in China eingereist und was ist dann?
Wird die Frist dann nicht mehr gezählt, ich habe also dann, wenn ich wieder am 30. April aus China ausreise, noch die restlichen 3 Tage Frist, bevor ich wieder in China einreisen muss ODER verfallen die drei Tage?
Beides wäre schlecht und ich könnte nicht mehr am 10. Juni in China einreisen.
(Denkfehler?)
Die maximale Zeit zwischen zwei Einreisen, hmmm... ich denke, dass ist das mit den 180 Tagen insgesamt.
Aber ich frage nochmals nach. Sollte denke ich auch andere Reisende interessieren. Falls es da eine Zeit gibt, dann könnte ich deinen Plan wie oben erwähnt verwirklichen.
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