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 | Einladungspflicht zur Visaerteilung |  |
Verfasst am: Mo 28. Apr. 2008; 09:04 |
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| simonku |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 28.04.2008 |
| Beiträge: 4 |
| Wohnort: praha, CZ |
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ahoj,
ich möchte im sommer gerne eine längere reise durch zentralasien starten und dabei auch in so ländern wie
* aserbaidschan
* turkmenistan
* und später auch mal china
einreisen.
die visabestimmungen dieser länder setzen zur visaerteilung immer noch die ominöse einladung bzw. den voucher eines entsprechenden reisebüros voraus.
meine fragen wären nun:
*** wo kann ich solche reisebüros finden bzw. gibt es auch irgendwelche wege und mittel diesen umstand sanft zu umschippern, weil ich eigentlich keinen cluburlaub buchen wollte nur um mich mal in diesen ländern umzusehen?
*** wie sieht es mit den registrierungsbestimmungen aus? wirklich brav sein und sich immer schön registrieren oder eben mal ne strafe riskieren und damit fein raus sein?
danke für eure antworten!
s. |
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Verfasst am: Mo 28. Apr. 2008; 18:54 |
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| gonethou |
| Yetijäger |
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| Anmeldungsdatum: 21.04.2008 |
| Beiträge: 90 |
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Von den Einreisebestimmungen habe ich leider keine Ahnung. Aber von überschrittenen Aufenthaltsgenehmigungen!
Ich sag nur soviel, lass es nicht auf eine Strafe ankommen bezüglich Einreisebestimmungen.. Das kann dich eine Stange Geld kosten und/oder Gefängnisaufenthalte je nach Milde/Härte der Länder und erwarte nicht dass dich dein Heimatland da einfach so leicht wieder rausbekommt aus der Scheiße. In fremden Ländern gelten die dortigen Gesetze klarerweise auch für dich. |
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Verfasst am: Di 29. Apr. 2008; 02:23 |
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| Pantitlan |
| Site Admin |
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| Anmeldungsdatum: 13.09.2004 |
| Beiträge: 3933 |
| Wohnort: Beijing (Basel) |
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Nun ja, das ist sehr unterschiedlich, wie Länder mit überschrittenen Aufenthaltsgenehmigungen umgehen. In Laos kostet es, glaube ich, fünf Dollar pro Tag. Das ist kaum mehr als die Verlängerung des Visa. In andern Länder ist es strenger. Wo hast du denn Deine Erfahrungen gemacht?
| gonethou hat folgendes geschrieben: | | In fremden Ländern gelten die dortigen Gesetze klarerweise auch für dich. |
Nicht ganz so klar. Es gibt auch so was, was sich, glaube ich, Extra-Jurisdikation nennt. Dann werden Ausländer nach den Gesetzer ihrer Herkunftsländer verurteilt. Das war früh oft in den informellen Kolonien der Fall. Ob es das heute noch gibt, weiss ich allerdings nicht so genau. Aber für die meisten Fälle gebe ich Dir recht. |
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Verfasst am: Di 29. Apr. 2008; 15:05 |
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| gonethou |
| Yetijäger |
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| Anmeldungsdatum: 21.04.2008 |
| Beiträge: 90 |
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Ich hab in Ecuador meine Aufenthaltsgenehmigung überschritten. Und zwar um einen Tag und hab 200$ Deppenpauschale zahlen müssen, also rate ich jedem lasst es lieber.
Im Lonelyplanet steht auch (edition 2006) dass das angeblich nicht so streng reglementiert sei bei Überschreitung, aber die Realität ist eine andere gewesen. (200 $ war übrigens die Mindeststrafe, der Rahmen streckte sich bis zu 2000 $..)
Und selbst wenn es so etwas wie eine Extra-Jurisdikation für dich gibt. Bis das Außenministerium mal Wind davon bekommen hast sitzt du möglicherweise schon im Gefängnis. Und ich kann auch wenn es nur eine Nacht ist, liebend gerne auf einen Gefägnisaufenthalt in fremden Ländern verzichten
Weil die Einreisebestimmungen für ganz Südamerika so gut wie gleich sind könnte ich mir auch vorstellen dass es bei der Überschreitung des Aufenthalts ebenso geregelt ist.
Das steht übrigens auf der Seite des Auswärtigen Amts. Nur hab ich mich auf die Außenministeriumsseite in A verlassen, wo es nicht stand. Seit dem schau ich immer auf beide Seite bzgl. Länderinformationen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Ecuador/Sicherheitshinweise.html#t6
@simonku
wenn du abgebrüht bist dann gehst du einfach an die Grenze und versuchst den Grenzpolizisten zu bestechen wenn du Probleme mit den Auflagen bei Ein- und Ausreise hast. Aber als rational(?) handelndes Wesen würd ich es nicht versuchen, obwohl die Chance vermutlich nicht schlecht steht dass du so durchkommst. |
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Verfasst am: Fr 02. Mai. 2008; 13:35 |
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| abacus |
| Rastloser |
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| Anmeldungsdatum: 21.11.2006 |
| Beiträge: 61 |
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Hallo,
die Einladungen für Zentralasien (sofern überhaupt nötig, leider war ich in den 3 von dir genannten Ländern nicht) sind gegen Geld bei diversen Visadiensten zu erhalten.
Eine Umschiffung der Bedingungen ist in Zentralasien nur relativ schwer möglich, in Bürokratie sind die aus Sowjetzeit noch sehr geübt.
Die Sache mit der Registrierung wurde in einigen Staaten in den letzten Jahren gelockert (Usbekistan) oder abgeschafft (Kasachstan, Kirgistan). Man sollte sich gut über die aktuelle Lage informieren. Wir haben es in Tadschikistan drauf ankommen lassen, ging halbwegs gut, muss aber nicht.
China ist ein Thema für sich, da ändert sich derzeit alles im Stundentakt.
| Zitat: | | wenn du abgebrüht bist dann gehst du einfach an die Grenze und versuchst den Grenzpolizisten zu bestechen wenn du Probleme mit den Auflagen bei Ein- und Ausreise hast. |
Das würde ich sein lassen, schätze der Autor dieser Zeilen war noch nicht in Zentralasien.
Grüße
sven |
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Verfasst am: Fr 02. Mai. 2008; 17:03 |
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| zurken |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 28.03.2005 |
| Beiträge: 154 |
| Wohnort: wuppertal |
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es war doch gar nicht nach "Überschreitung der Aufenthaltsgenehmigunmg" gefragt, sondern nach Registrierung.
Wie abacus sagt, wird das nicht mehr streng gehandhabt. Für Leute, die im Wohnmobil wohnen, sei das auch in Usbekistan nicht mehr nötig. Für Turkmenistan kriegt man sowieso nur 5-Tage-Transit Visum, oder man muss einen Führer buchen. Letztes Jahr habe ich mich um die Registrierung in keinem der Länder gekümmert.
Visa habe ich immer vom Reisebüro Spomer in Bad Honnef machen lassen, Antrag ausfüllen, mit Pass hinschicken, fertig: 02224 94680 |
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Verfasst am: So 04. Mai. 2008; 11:22 |
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| simonku |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 28.04.2008 |
| Beiträge: 4 |
| Wohnort: praha, CZ |
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danke für eure antworten.
nochmal zu der sache mit der registrierung - ich hab mich nur mal mit reisenden, die in russland unterwegs waren unterhalten - sie meinten "sch***-drauf - wir habens drauf ankommen lassen und den kontrolleur runtergehandelt! besser als wieder einen ominösen betrag zahlen und stundenlang in irgendwelchen ämtern rumhängen!" deshalb meine frage in diese richtung - ich glaube aber es gibt da einfach unterschiedliche erfahrungen
für die visa-/einladungserteilung bin ich mittlerweile auch ein bisschen fündiger geworden - die seiten des a-amtes in D kannte ich schon, danke.
beste grüße, s. |
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Verfasst am: Di 06. Mai. 2008; 08:35 |
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| abacus |
| Rastloser |
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| Anmeldungsdatum: 21.11.2006 |
| Beiträge: 61 |
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Hallo,
in Russland muss man sich nur registrieren, wenn man länger als 72 Stunden an einem Ort belibt. Als Individualreisender kann halt sein, dass dies nie der Fall ist, basta, kann ja keiner nachweisen. Und falls ein Zöllner doch meckert, hier: http://www.deutsche-novosibirsk.de/files/migration-of-foreigners.doc ist der Gesetztestext, den soll er mal in aller Ruhe durchlesen
Ich bin 2x ohne Reg aus Russland ausgereist, keiner wollte was von der Reg wissen. Fürn Notfall hatte ich mir halt obigen Text ausgedruckt und griffbereit. Bei mir gibts grundsätzlich nix zu verhandeln oder Schmiergeld.
Falls man mal in ein Hotel geht, dann machen eh die die Registrierung.
Grüße
abacus |
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Verfasst am: Di 06. Mai. 2008; 08:56 |
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| Pantitlan |
| Site Admin |
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| Anmeldungsdatum: 13.09.2004 |
| Beiträge: 3933 |
| Wohnort: Beijing (Basel) |
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In Zentralasien kenne ich mich nicht so aus. In China muss man sich eigentlich nach 24 Stunden bei der Polizei (PSB) melden, wenn man ein Touristenvisum hat, bei anderen Visa sinds glaube ich 30 Tage (dann allerdings für die permanent registration).
In China macht dies das Hotel für Dich. Das ist eine teilweise nervaufreibende Sache, weil es wahnsinnig lange gehen kann. In Kashgar dauerte es einmal eine ganze Stunde, bis die Hotelangestellten das endlich hinbekommen haben. Kleinere Hotels und Guesthäuser auf dem Land lassen das aber auch oft bleiben.
Wenn du privat unterkommst, musst du dich bei der Polizei direkt melden. Habe ich aber noch nie getan. Falls du erwischt wirst, musst du eigentlich 500 Yuan (50 Euro) Strafe bezahlen. Allerdings habe ich keine Ahung, auf welche Weise man erwischt werden sollte. Man kann ja immer sagen, dass man gerade mit dem Nachtzug angekommen sei. Das Gegenteil zu beweisen dürfte schwer sein.
| Zitat: | | Zitat: | | wenn du abgebrüht bist dann gehst du einfach an die Grenze und versuchst den Grenzpolizisten zu bestechen wenn du Probleme mit den Auflagen bei Ein- und Ausreise hast. |
Das würde ich sein lassen, schätze der Autor dieser Zeilen war noch nicht in Zentralasien. |
Ich habe den Eindruck, dass Grenzbeamten allgemein weniger bestechlich sind als Polizisten. Aber vielleicht täuscht der Eindruck. Allerdings: Zentralasien gilt als eine der korruptesten Weltgegenden. Wo, wenn nicht dort, sollte man dann bestechen? |
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Verfasst am: Mi 07. Mai. 2008; 10:19 |
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| abacus |
| Rastloser |
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| Anmeldungsdatum: 21.11.2006 |
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| Pantitlan hat folgendes geschrieben: | | Wo, wenn nicht dort, sollte man dann bestechen? |
Arfika und Südamerika  |
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