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 | Mehrwertssteuer / Umsatzsteuer |  |
Verfasst am: Sa 22. Jul. 2006; 15:19 |
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| Aremonus |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 07.10.2005 |
| Beiträge: 619 |
| Wohnort: Basel |
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| Ich bin zur Zeit in China, einem Land welches 17% Mehrwertssteuer verlangt, und gebe hier frischfroehlich mein Geld aus; kann ich das Geld bei der Ausreise irgendwie zurueckfordern (theoretisch waere ja China dazu verpflichtet, mir die MwSt zurueck zu erstatten) oder geht das nicht? Wenn ich zB. nach Deutschland gehe, kann ich die Mehrwertssteuer ja am Zoll zurueck verlangen... |
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Verfasst am: Sa 22. Jul. 2006; 18:09 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
| Beiträge: 1789 |
| Wohnort: Deutschland |
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Verfasst am: Sa 22. Jul. 2006; 18:22 |
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| sandsturm |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 17.10.2004 |
| Beiträge: 507 |
| Wohnort: Bern |
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| Zitat: | | theoretisch waere ja China dazu verpflichtet, mir die MwSt zurueck zu erstatten |
Wieso denn das? Ist das nicht in jedem Land anders, unter welchen Bedingungen sie steuervergünstigungen anbieten?
Aber selbst dann, wenn China dazu verpflichtet wäre: erkläre mal einem Chinesen in irgend einem Laden, wo du was kaufst, dass er dir dieses Formular ausfüllen soll. Denke mal, dass die mit so behördenkrams nicht wirklich zu locken sind und sich dann einfach weigern, dir was zu verkaufen. (Zumal ich vermute, dass bei einem grossen Teil der Waren die Steuer zwar draufgeschlagen, aber nie abgerechnet wird). |
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Verfasst am: Sa 22. Jul. 2006; 22:12 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
| Beiträge: 1789 |
| Wohnort: Deutschland |
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| Zitat: | Zitat:
theoretisch waere ja China dazu verpflichtet, mir die MwSt zurueck zu erstatten
Wieso denn das? Ist das nicht in jedem Land anders, unter welchen Bedingungen sie steuervergünstigungen anbieten? |
Prinzipiell ist das schon nicht ganz abwegig. Das wäre ja auch nicht im wirklichen Sinne eine Steuer-Vergünstigung, sondern ein Wegfallen des Besteuerungsgrundes. Das "Bestimmungslandprinzip" besagt, dass die Steuer in dem Land anfallen sollte, in dem das Gut letztendlich verbraucht wird. Dieses Prinzip hat sich international größtenteils durchgesetzt. Immerhin gibt es mit der VR China seit 20 Jahren ein Doppelbesteurungsabkommen für Steuern aus Einkommen und Vermögen. Daher werden sich die Chinesen im eigenen Interesse sicher auch an das Bestimmungslandprinzip halten.
Renommierte Firmen werden diese nichtgewerbliche Umsatzsteuererstattung sicher mitmachen. Ein Schmuckhändler wird dem Kunden, der ein Collier für 50.000€ kauft und dann nach Hause fliegt, schon die USt erstatten (was ihn dann ja nichts kostet, weil er das Geld nicht an den chinesischen Fiskus abführen muss). Bei dem Kauf eines einzelnen MP3-Players sieht die Sache in der Praxis wahrscheinlich etwas anders aus. Für Firmen, die gewerblich Waren in China kaufen, wird die chinesische USt natürlich sowieso erstattet. Sonst würde auch niemand mehr in China einkaufen angesichts der Tatsache, dass man zweimal Umsatzsteuer zu zahlen hätte.
Aber mit Sicherheit weiß ich das nicht. Vielleicht hat hier ja schon mal jemand gewerblich etwas aus China importiert. |
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