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 | Airlines müssen Behinderte transportieren (EU-Richtlinie) |  |
Verfasst am: Mo 30. Jul. 2007; 13:44 |
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| gabe |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 15.09.2004 |
| Beiträge: 1709 |
| Wohnort: Zürich, Chiang Mai & Tokyo |
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Airlines müssen Behinderte transportieren
EU-Richtlinie ab sofort in Kraft.
Die neue EU-Richtlinie soll die Diskriminierung von Flugpassagieren mit eingeschränkter Mobilität verhindern. So darf in Zukunft älteren, behinderten oder fusskranken Menschen der Transport nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn die Sicherheit durch den Transport gefährdet wäre. Ab nächstem Sommer müssen die Fluggesellschaften ausserdem Hilfsmittel wie Rollstühle oder Blindenhunde kostenlos mitnehmen. Ebenso sind Airlines, Veranstalter und Vermittler verpflichtet, dass behinderte Kunden an allen Verkaufsstellen, so auch im Internet, Hilfsbedarf anmelden können.
Quelle: Travel Inside |
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Verfasst am: Mo 30. Jul. 2007; 14:13 |
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| Lionel |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 16.09.2004 |
| Beiträge: 644 |
| Wohnort: Zürich |
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Nun sind also behinderte und ältere Passagiere nicht mehr per se ein Sicherheitsrisiko. Wird ja interessant, wo da die Grenze überschritten wird und wo nicht. Eigentlich müsste ja nun jedem behinderten Passagier eine separate Sitzreihe zur Verfügung gestellt werden, damit er/sie im Fall der Fälle niemanden bei der Evakuation behindert.
Gemäss internationalem Luftrecht hat jedoch der Captain immer das Recht, eine Person von Bord zu weisen. Inwiefern das begründet werden muss, um Schadenersatzklagen zu vermeiden, weiss ich jedoch nicht. |
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Verfasst am: Mo 30. Jul. 2007; 14:45 |
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| gabe |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 15.09.2004 |
| Beiträge: 1709 |
| Wohnort: Zürich, Chiang Mai & Tokyo |
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| Lionel hat folgendes geschrieben: | Nun sind also behinderte und ältere Passagiere nicht mehr per se ein Sicherheitsrisiko. Wird ja interessant, wo da die Grenze überschritten wird und wo nicht. Eigentlich müsste ja nun jedem behinderten Passagier eine separate Sitzreihe zur Verfügung gestellt werden, damit er/sie im Fall der Fälle niemanden bei der Evakuation behindert.
Gemäss internationalem Luftrecht hat jedoch der Captain immer das Recht, eine Person von Bord zu weisen. Inwiefern das begründet werden muss, um Schadenersatzklagen zu vermeiden, weiss ich jedoch nicht. |
Interessantes Argument. Sieht fast so aus, als ob zwei verschiedene Richtlinien den Begriff "Diskriminierung" anderst definieren.
Eine Antwort auf die Frage im zweiten Absatz betreffend verhindern von Schadenersatzklagen wäre bestimmt spannend. Zumindest auf den ersten Blick scheint es so, als ob die EU Richtlinien um ein vielfaches strenger sind als vergleichsweise in den USA. Extrem übergewichtige Menschen müssen auf verschiedenen Fluggesellschaften zusätliche Sitze kaufen und bekommen sie nicht kostenlos.
Ein weiterer Punkt dieser Thematik ist, dass eventuell anfallende Kosten seitens Fluggesellschaften mit grösster Wahrscheindlichkeit an die Passagiere (allgemein) weiter gegeben werden. |
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