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 | Int. Führerschein |  |
Verfasst am: Fr 16. März. 2007; 21:03 |
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| Bubu |
| Holidayresort-Guru |
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| Anmeldungsdatum: 04.04.2006 |
| Beiträge: 8 |
| Wohnort: Wattwil (CH) |
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In der Schweiz (von Deutschland hab ich keine ahnung) bekommt man den Führerschein in Kreditkartenformat, ich hab gehört das dieser als International gültig gilt und man keinen anderen mehr bestellen kann.
Hat jemand anderes gehört, andere erfahrungen? |
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_________________ Lebe deinen Traum, und Träume nicht dein Leben |
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Verfasst am: Fr 16. März. 2007; 21:19 |
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| Kaffirahm |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 25.09.2004 |
| Beiträge: 382 |
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| Du brauchst in Thailand den Internationalen Ausweis. Die neue "Kreditkarte" hat damit nichts zu tun. |
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Verfasst am: Fr 16. März. 2007; 21:55 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
| Beiträge: 1815 |
| Wohnort: Deutschland |
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| Zitat: | | Hired Car : If you want to go your own way, there are many car hire firms in Thailand, including international rental companies such as Hertz and Avis. The road system is good and well sign - posted. An international driving license is required. | http://www.tourismthailand.org/about/aboutthailand.aspx?ParentID=198
Allgemeines zur Führerschein-Frage für deutsche Staatsbürger:
Das Bundesverkehrsministerium schreibt:
| Zitat: | Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).
Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen. | http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1491/Artikel/dokument.htm
Gruß,
Alex |
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Verfasst am: Sa 17. März. 2007; 00:38 |
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| Pantitlan |
| Site Admin |
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| Anmeldungsdatum: 13.09.2004 |
| Beiträge: 4423 |
| Wohnort: Beijing (Basel) |
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Sowohl der alte papierne wie auch der Führerschein im Kreditkartenformat sind beschränkt international gültig. So kannst du mit diesem in der ganzen EU, einigen Nicht-EU-Staaten (und soweit ich weiss auch in Nordafrika, aber da bin ich nicht ganz sicher).
Grundlage der Anerkennung irgendwelcher ausländischer Ausweise sind immer gewisse multilaterale Verträge. Jenachdem zu welchem Vertrag ein Land dazu gehört, gilt entweder der nationale (sprich der Schweizer aus Papier oder als Kreditkarte), der internationale (kriegst du bei der Motorfahrzeugkontrolle deines Wohnkantons, ist nicht sehr teuer und kriegst du dann innerhalb von ein paar wenigen Tagen zugeschickt), oder in manchen Ländern auch eine (beglaubigte) Übersetzung.
Im Falle von Thailand brauchst du einen internationalen Führerschein. |
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Verfasst am: Sa 17. März. 2007; 08:33 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
| Beiträge: 1815 |
| Wohnort: Deutschland |
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| Allerdings erkennen ausländische Staaten fremde Führerschein aufgrund solcher multilateraler Verträge oft auch nur an, wenn sie in der Kreditkarten-Form vorliegen. |
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Verfasst am: Sa 17. März. 2007; 10:46 |
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| Kaffirahm |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 25.09.2004 |
| Beiträge: 382 |
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Es sei gesagt, dass besonders in den Tourihochburgen Phuket, Pattaya etc. das Mieten von bunten Jeeps ohne die nötigen Papiere möglich ist. Viele kennen dies als "No Ploblem Sir". Oftmals wird dann vom Vermieter verlangt, dass der Pass als Sicherheit hinterlegt wird.
Nun stellen wir uns folgendes vor:
Der Tourist kurvt da rum. Ist weder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis noch eines Passes, welches seinen legalen Aufenthalt in Thailand bestättigen könnte.
- wer so in eine Polizeikontrolle kommt hat wahrlich schlechte Karten und der Sir hat auf einmal a lot of ploblem.
Ich rate euch dringenst davon ab sich von solchen Vermietern zur Miete ohne die gefoderten Papiere bequatschen zu lassen.
Kleines Moped ist auch ohne int. Papiere okay. Aber man sollte damit die jeweilige Provinz nicht verlassen, weil man sonst wieder ziemlich auffällig wird. |
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Verfasst am: Mo 23. Apr. 2007; 09:09 |
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| epsilon5 |
| Yetijäger |
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| Anmeldungsdatum: 16.10.2006 |
| Beiträge: 123 |
| Wohnort: zürich |
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hallo zusammen
du musst beide ausweise dabeihaben.der int. ist ohne den normalen ausweis nicht gültig.
und mit dem "no problem sir" ist in der regel nur gemeint,dass er dein geld gerne nimmt und mit dem rest nichts zu tun hat.
auch bei versicherungen sollte man schauen was ist versichert."just give phone" ist auch ein "guter" spruch,wenn du in einem gebiet ohne natel oder empfang unterwegs bist.
die probleme fangen bei einem unfall an.als ausländer wirst du warscheinlich zur kasse gebeten.schuldig oder unschuldig.du bist der tourist mit dem geld.daher sollte neben den ausweisen auch ein versicherungsnachweis von zuhause mitgenommen werden.am besten beglaubigt.damit kanst du vieleicht ein plündern deines bargeldes abwehren.
man sollte auch in der motorradversicherung nachschauen ob man auch beim lenken fremder fahrzeuge und mitführen nicht suva-versicherten personen versichert ist!!!
anstelle des passes gebe ich eine kopie mit dem hinweis,dass mein pass für irgendein visum unterwegs sei.ausser an der grenze mein standart satz.
ein helm auf dem kopf schützt dich nicht nur vor polizeikontrollen
gruss
epsilon5 |
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