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 | Flugrecht bei verspaetenen Fluegen |  |
Verfasst am: Do 21. Sep. 2006; 02:31 |
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| Pantitlan |
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Hallo Leute,
ich habe mal eine flugrechtliche Frage. Meine Kollegin wollte am 18. von Bangkok nach Perth fliegen, um mich zu treffen. Seither sind drei Tage vergangen und sie ist immer noch hier. Was ist passiert? In Bangkok wurde ihr beschieden, dass die Royal Brunei Airlines den Flug gecancelt habe und dass sie erst zwei Tage später fliegen könne. So weit so gut. Sie startete also gestern nach Brunei und dort erfuhr sie, dass der Weiterflug auch gecancelt sei wegen technischen Problemen. Man vertröstete sie auf morgen. Inzwischen ist es aber so, dass sie hier in Perth ihren Anschlussflug (der ursprünglich drei Tage später geplant war) verpassen wird, wenn das Flugzeug nicht sehr pünktlich ankommt. Meine Frage nun: Wie kann man hier die Fluggesellschaft belangen? So weit ich weiss, hat sie ja das Anrecht darauf, den Flugpreis zurückerstattet zu bekommen, wenn man mehr als 24 Stunden verspaetet ankommt. Das habe ich zumindest einmal bei Lufthansa bekommen. Aber was ist mit dem Anschlussflug, der vielleicht verfällt? Sind ja doch noch einmal 200 Aussiedollars, die durch alleiniges Verschulden der Airline verloren gehen wuerden. Besteht die Chance, hier etwas zurueck zu kriegen?
Vielen Dank,
Panti |
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 | Re: Flugrecht bei verspaetenen Fluegen |  |
Verfasst am: Do 21. Sep. 2006; 11:09 |
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| Penguin |
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| Anmeldungsdatum: 31.01.2006 |
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| Pantitlan hat folgendes geschrieben: | Hallo Leute,
Frage: Wie kann man hier die Fluggesellschaft belangen? So weit ich weiss, hat sie ja das Anrecht darauf, den Flugpreis zurückerstattet zu bekommen, wenn man mehr als 24 Stunden verspaetet ankommt. Das habe ich zumindest einmal bei Lufthansa bekommen. Aber was ist mit dem Anschlussflug, der vielleicht verfällt? Sind ja doch noch einmal 200 Aussiedollars, die durch alleiniges Verschulden der Airline verloren gehen wuerden. Besteht die Chance, hier etwas zurueck zu kriegen? |
Da sehe ich sehr schwarz. Vor allem da es sich um Royal Brunei handelt.
An internationale Abmachungen - vor allem Europäische - hält die sich schon gar nicht. Die schmeisst auch Leute aus dem Flieger, wenn sie Plätze für jemand "wichtiges" brauchen, und lassen die stehen.
(Kunden von mir wurden schon z.B. auf einem - vorher nicht mal bekannten Zwischenstop in Singapore aus dem Flieger geholt und durch andere - neu zusteigende Passagiere ersetzt. Sie MUSSTEN in Singapore FÜNF TAGE AUF EIGENE KOSTEN bleiben, dann würden sie gnädigerweise - "vielleicht" mitgenommen. Familie mit Kind übrigens: Die hatten sich "qualifiziert", weil sie kein Wort Englisch konnten und auch recht unerfahren wirkten. Das Recht auf Weitertransport innerhalb 24 Stunden, (das übrigens von FAST ALLEN Airlines anerkannt wird) - auch durch kostenloses Erstellen eines Tickets für eine andere Airline, existiert bei Royal Brunei nicht. In Europa ist mir neben TAP nur eine französische Linie bekannt, die sich nicht daran hält.
Reklamationen werden erst nicht bearbeitet, dann unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt, und schliesslich einfach verschleppt. Bis die Telefonkosten - womöglich - höher werden, als was in Aussicht steht.
Dazu kommt, dass Royal Brunei in deutschland nur "vertreten" wird - also keine eigene Niederlassung hat. Demnach auch schwer verklagbar: Entweder im land, wo das Ganze passiert ist, oder in Brunei (viel Spass dabei !)
Im konkreten Falle sollte man durch Diplomatisches Verhandeln bei den Airline-Vertretern in Perth erreichen, dass die untereinander sprechen und das Anschlussticket mit der nächsten Airline abgesegnet wird.
Das ist ein übliches Verfahren, aber eben auf "Kulanz".
Wegen einem finanziellen Ersatz für den Ausfall hätte man gleich in Bangkok, und Brunei vorsprechen müssen. Die geben manchmal Gutscheine raus, aber eben nur für Royal Brunei gültig. Besser als NIX sind Gutscheine zum Einkauf am Flughafen.
Penguin |
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Zuletzt bearbeitet von Penguin am Do 21. Sep. 2006; 11:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: Do 21. Sep. 2006; 11:11 |
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| Alex |
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Üble Sache.
Leider ist es fraglich, ob man die Fluggesellschaft überhaupt belangen kann, da das Recht des Staates Brunei gilt.
| Zitat: | | So weit ich weiss, hat sie ja das Anrecht darauf, den Flugpreis zurückerstattet zu bekommen, wenn man mehr als 24 Stunden verspaetet ankommt. Das habe ich zumindest einmal bei Lufthansa bekommen | Dabei galt deutsches Recht, weil die Lufthansa ihren Sitz in Deutschland hat. Das ist hierbei anders. |
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Verfasst am: Sa 23. Sep. 2006; 05:41 |
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| Pantitlan |
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| Anmeldungsdatum: 13.09.2004 |
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| Das klingt tatsächlich nicht gut. Ich wusste nicht, das Royal Brunei so einen schlechten Ruf hat und sich auch bereit ist, ihn sich zu leisten. Ich dachte allerdings, dass diese Regel, dass die Fluggesellschaften etwas zurückzahlen eine IATA-Regel sei. Zummindest in Zürich auf dem Flugplatz steht/stand auf einem Plakat irgend so etwas. Und ich kann mich noch erinnern, dass es dort hiess, dass diese Regel für ALLE Fluggesellschaften gelte, egal wo sie ihren Sitz haben. Und dann stand eben auch noch, dass manche Airlines damit nicht so gerne rausrücken, aber dass sie das eben trotzdem machen müssten und man solle sich doch bei einer bestimmten Stelle auf dem Flugplatz melden. Ich habe das vor ein paar Jahren mal gelesen und die Erinnerungen sind eher schwach. Kann also sein, dass die Details nicht stimmen. Aber sowas in dieser Richtung stand schon dort. Ist denn die Brunei Airline nicht teil der IATA? |
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Verfasst am: Sa 23. Sep. 2006; 08:55 |
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| Alex |
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Verfasst am: Sa 23. Sep. 2006; 17:45 |
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| Penguin |
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| Pantitlan hat folgendes geschrieben: | | Ich dachte allerdings, dass diese Regel, dass die Fluggesellschaften etwas zurückzahlen eine IATA-Regel sei. Zummindest in Zürich auf dem Flugplatz steht/stand auf einem Plakat irgend so etwas. Und ich kann mich noch erinnern, dass es dort hiess, dass diese Regel für ALLE Fluggesellschaften gelte, egal wo sie ihren Sitz haben. Und dann stand eben auch noch, dass manche Airlines damit nicht so gerne rausrücken, aber dass sie das eben trotzdem machen müssten und man solle sich doch bei einer bestimmten Stelle auf dem Flugplatz melden. |
Genau das ist es ja: Das gilt innerhalb der meisten Europäischen Staaten.
Und JEDE Airline, die hier landet oder startet, muss ich daran halten, oder riskiert ihre Landerechte.
Ich übersetze mal in etwa den Passus:
"Für jeden Transport von oder nach einem Flughafen der beteiligten - europäischen - Länder...."
von Bangkok Richtung Australien gilt das ja nicht, weil weder Abflug noch Ankunft in Europa liegen.
Thailand selbst hat so ein Abkommen für Flüge innerhalb des Landes, aber ausser Singapore hat sich kein Nachbarland dran beteiligt.
Zwischen Singapore und Bangkok gilts also auch.
Aber Air France und KLM verweigern - oft - auch mit allen Tricks diese Richtlinie.
Penguin |
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Verfasst am: Sa 23. Sep. 2006; 22:47 |
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| Alex |
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