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 | Mehr als 8 Stunden Aufenthalt |  |
Verfasst am: Mi 05. März. 2008; 00:36 |
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| hs1de |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 05.03.2008 |
| Beiträge: 2 |
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| Hallo. Weiss jemand ob die Airlines ein Hotel, bei mehr als 8 Stunden Aufenthalt stellen muss. Der Flug ist von Frankfurt nach Manila gebucht und in Doha sind 9,5 Stunden Aufenthalt |
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Verfasst am: Mi 05. März. 2008; 01:46 |
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| sandsturm |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 17.10.2004 |
| Beiträge: 485 |
| Wohnort: Bern |
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Wie kommst du darauf? Wenn es so eine Regel gibt, wäre sie wohl ohnehin nicht so pauschal, sondern allenfalls nur über die Nacht. Tagsüber brauchst du wohl kein Hotel, oder?
Dass das mit dem Hotel eine Pflicht ist, glaube ich nicht. Zumindest ist es keine, die wirklich durchgesetzt wird. Ich musste auch schon zehn Stunden und mehr auf den Anschluss warten und habe nie so ein Hotel zu Gesicht bekommen. |
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_________________ Bitte keine PN. Ich beantworte gerne jede Frage. Aber nur solche, die im Forum gepostet sind, sonsts bringt das ja nicht allesn etwas. |
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Verfasst am: Mi 05. März. 2008; 08:29 |
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| Lionel |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 16.09.2004 |
| Beiträge: 598 |
| Wohnort: Zürich |
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| Ein langer Aufenthalt ist nicht das Problem der Fluggesellschaft. Die müssen nur ein Hotel organisieren, wenn bei einer Reise Verzögerungen entstehen. |
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Verfasst am: Mi 05. März. 2008; 08:54 |
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| swissgabe |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 15.09.2004 |
| Beiträge: 1309 |
| Wohnort: Tokyo, Cape Town und Zürich |
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| Die Fluggesellschaft "muss" dich bezahlte Transportleistung erbringen, für alles andere bist Du selber zuständig. Einzelne Fluggesellschaften haben bei Aufenthalt von mehr als 8 Stunden eine Art Stopover Hotel angeboten, um gegenüber Fluglinien mit besseren Verbindungen mithalten zu können. |
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Verfasst am: Mi 05. März. 2008; 11:36 |
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| Penguin |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 31.01.2006 |
| Beiträge: 1168 |
| Wohnort: Hamburg |
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| Lionel hat folgendes geschrieben: | | Ein langer Aufenthalt ist nicht das Problem der Fluggesellschaft. Die müssen nur ein Hotel organisieren, wenn bei einer Reise Verzögerungen entstehen. |
Genau so ist es, und auch wie Swissgabe ergänzt:
Wenn man gezielt einen bestimmten Flug bucht, bei dem laut Flugplan eben Aufenthalt ist, ist das das Privatvergnügen des reisenden, und etwaige Kosten - Unterkunft,Verpflegung u.a. - gehen zu dessen Lasten.
Werbeaktionen wie z.B. von Emirates in Dubai sind zeitlich begrenzt, meist um eine neue Verbindung populär zu machen (Bespiel als Emirates anfing nach Australien zu fliegen, gabs die ersten Monate Hotel in Dubai auf Wunsch bis zu 2 Tagen. Aber das ist keine Verpflichtung. und Anrecht besteht nicht darauf: z.B. hatte Emirates nur täglich eine bestimmte Anzahl Zimmer dafür vorgesehen. und sobald die ausgelastet waren, gabs nix mehr für weiere Interessenten)
Was anderes ist es, wenn sich durch Flugausfälle ioder Überbuchungen ZWANGSAUFENRHALTE ergeben.
Dann besteht nach Europäischer Vereinbarung ab 4 Stunden ein Anrecht auf Verpflegung und Entschädigung. Ab 8 Stunden ein zusätzliches Anrecht auf Hotel (auch Tageszimmer !) und eine höhere Entschädigung.
Nicht europäische Airlines haben dies mit der Entschädigung nicht, bieten es aber manchmal freiwillig, oder auf Nachfrage an.
Manche Airlines, auch europäische, halten sich NICHT an das. Im Moment liegen mehrere tausend Klagen gegen z.B. Condor vor dem europäischen Gerichtshof, wegen Nichteinhaltung. Condor z.B. argumentiert mit "höherer Gewalt" und "Fremdeinflüssen" (z.B. durch schleppende Abfertigung an den Flughäfen usw) Lt. EU Regelung ist das aber irrelevant, solange der Reisende selbst es nicht verursacht hat.
Verspätungen durch Streiks oder z.B. Stillegung des Flughafens oder Teilen davon sind allerdings ausgenommen.
Penguin |
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Verfasst am: Mi 12. März. 2008; 18:06 |
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| hs1de |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 05.03.2008 |
| Beiträge: 2 |
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Hallo,
danke an alle. I
ch habe mich jetzt auch nochmal schlau gemacht.
Es ist also so: Sollte bei einem Flug von "a" nach "c" ein Stopover in "b" eingelegt werden, um z.B. das Flugzeug oder die Airlines zu wechseln, Muss die federführende Airlines, über welche der Flug gebucht, wurde ein Hotelaufenthalt erstatten, wenn innerhalb 8 Stunden kein anderer Flug verfügbar ist. Ob dieser ausgebucht ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Trotzdem Danke für die Resonanz.
Gruß an alle |
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Verfasst am: Mi 12. März. 2008; 18:25 |
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| Lionel |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 16.09.2004 |
| Beiträge: 598 |
| Wohnort: Zürich |
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Das interessiert mich jetzt aber.
Wenn du einen Flug z.B. von Zürich nach Tokyo via Dubai buchst und in Dubai 9 Stunden Aufenthalt hast muss Emirates ein Hotel bezahlen?
Das ist doch nur bei ausserplanmässigen Verspätungen? |
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Verfasst am: Do 13. März. 2008; 02:02 |
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| Pantitlan |
| Site Admin |
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| Anmeldungsdatum: 13.09.2004 |
| Beiträge: 3969 |
| Wohnort: Beijing (Basel) |
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| Zitat: | | Sollte bei einem Flug von "a" nach "c" ein Stopover in "b" eingelegt werden, um z.B. das Flugzeug oder die Airlines zu wechseln |
Ich vermute, dass Stopover hier nicht das richtige Wort ist. Mit Stopover meint man in der Regel einen geplanten Aufenthalt. Der Stopover ist von der Zwischenlandung zu unterscheiden, bei der man einfach das Flugzeug wechselt oder dieses auftankt. Bei einem Stopover verlässt man den Transitbereich des Flughafens.
Ich denke, dass bei dem Beispiel von Lionel nur dann eine Unterkunft bezahlt werden muss, wenn sich der Anschlussflug von Dubai nach Tokyo um mehr als acht Stunden verspätet. Wobei hier oft unklar sein dürfte, ab wann klar ist, dass er ausserplanmässige Aufenthalt so lange dauern wird.
Daher würde mich eine genauere Erklärung auch noch interessieren. |
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Verfasst am: Do 13. März. 2008; 12:25 |
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| swissgabe |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 15.09.2004 |
| Beiträge: 1309 |
| Wohnort: Tokyo, Cape Town und Zürich |
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| Eine Fluglinie muss ein Hotel nur bei einer ungeplanten Flugunterbrechung aufgrund von beinflussbaren Ereignissen bezahlen. Sschlechtes Wetter, Streik etc. fallen gemäss rechtlichen Richtlinien NICHT darunter, selbstverständlich darf sie das jedoch wenn sie möchte. Bei Freiwilligen Unterbrechungen, Stopver, Aufenthalte oder was auch immer ist sicherlich NIE der Fall. |
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Verfasst am: Do 13. März. 2008; 14:33 |
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| Pantitlan |
| Site Admin |
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| Anmeldungsdatum: 13.09.2004 |
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| Wohnort: Beijing (Basel) |
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Die Frage hier ist ja eigentlich was ist, wenn der Anschlussflug so schlecht ist, dass man mehr als acht Stunden warten muss. Das ist mir kürzlich in Istanbul passiert. Das wäre dann ja eher so eine Art halbfreiwilliger Aufenthalt. Vermutlich ist das aber rechtlich gesehen trotzdem ein ganz eigenverantwortlicher Aufenthalt, weil man ja beim Kauf bereits das Wissen hatte, wie lange der Aufenthalt dauert.
Tatsache ist aber, dass es eine Reihe von Fluglinien gibt, die bei langen Unterbrüchen ein Hotel anbieten. Ich glaube Biman Bangladesh tut dies, aber auch andere Linien aus dem Nahen Osten. |
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Verfasst am: Do 13. März. 2008; 14:45 |
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| swissgabe |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 15.09.2004 |
| Beiträge: 1309 |
| Wohnort: Tokyo, Cape Town und Zürich |
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Ich habe oben erwähnt, dass das Hotel bei unfreiwilligen Unterbrechungen teilweise von den Fluglinien vermittelt werden muss. Bei einer freiwilligen Unterbrechung ist das sicher NICHT der Fall da es dem Kunden frei steht, sich für ein alternatives Produkt zu entscheiden und dadurch in den meisten Fällen auch mehr zu bezahlen. Die einzige Fluglinie die ich kenne und auf FREIWILLIGER Basis ein Hotel anbietet, sofern der Aufenthalt 8 Stunden oder mehr ist, ist Malaysia Airlines.
Ich frage mich, wie man überhaupt auf eine solche Idee kommen kann, dass man da noch ein Hotel zu gut hat. |
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Verfasst am: Do 13. März. 2008; 16:15 |
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| Penguin |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 31.01.2006 |
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| hs1de hat folgendes geschrieben: | Hallo,
danke an alle. I
ch habe mich jetzt auch nochmal schlau gemacht.
Es ist also so: Sollte bei einem Flug von "a" nach "c" ein Stopover in "b" eingelegt werden, um z.B. das Flugzeug oder die Airlines zu wechseln, Muss die federführende Airlines, über welche der Flug gebucht, wurde ein Hotelaufenthalt erstatten, wenn innerhalb 8 Stunden kein anderer Flug verfügbar ist. Ob dieser ausgebucht ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Trotzdem Danke für die Resonanz.
Gruß an alle |
Ganz eindeutig: Nein !
Keine Airline ist dann dazu verpflichtet. Ich habe das doch ganz eindeutig beschrieben.
Penguin |
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