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Auto mieten in Japan
BeitragVerfasst am: Di 19. Feb. 2008; 14:51 Antworten mit Zitat
jkgu2002
Rastloser
Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 38




Hallo!
Ich wollte mal fragen, wie es denn eigentlich mit dem Automieten in Japan ist.
Ich habe öfters gelesen, dass davon abzuraten wäre, aber dann wieder woanders, dass man mit Autos gut zurechtkommt.
Was stimmt denn jetzt? Was habt ihr denn so für Erfahrungen gemacht?
Kommt man schnell mit dem Auto von einer Stadt zur anderen? Und wie ist es mit den Autobahnen? Ich hab gelesen, dass Staatsstraßen nichts kosten, aber dafür Private 100 -10000 Yen kosten können. Woher weiß man, auf was für einer Straße man fährt, sind Staatsstraßen ungünstiger zu befahren und welche "Art" von Straße kommt häufiger vor?
Dann steht im Reiseführen von Marco Polo Japan:"Bei deutschen Touristen wird weder der deutsche noch der internationale Führerschein anerkannt. Österreicher und Schweizer müssen von ihrem Führerschein eine amtlich beglaubigte japanische Übersetzung mitführen."
Heißt das, dass nur Schweizer und Österreicher mit einem übersetzten Führerschein fahren dürfen und Deutsche gar nicht, oder wie?
Dann heißt es auch oft, dass Parkplätze rar und teuer sind. Gilt das aber auch für ganz Japan? Wie ist es zum Beispiel in Kyoto oder Osaka?

Würdet ihr mir es empfehlen ein Auto zu mieten? Ich will nämlich bei meiner Japan-Reise individuell reisen und nicht von Zugabfahrtszeiten abhängig sein.
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BeitragVerfasst am: Di 19. Feb. 2008; 16:12 Antworten mit Zitat
Yokohama
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 308
Wohnort: Adliswil




Ich miete jeweils ein Auto wenn ich in Okinawa bin. Da macht es meiner Meinung nach auch Sinn.

Für Tokyo / Yokohama etc. fährstdu mit dem Zug wohl schneller und günstiger. Habe mich einmal von den Schwiegereltern von Yokohama nach Naita fahren lassen. Mit dem Zug wäre ich wohl definitiv scheller gewesen.

Folgendes solltest du auch berücksichtigen:

-Ich als Schweizer brauche eine amtlich beglaubigte Uebersetzung. Sonst bekomme ich kein Auto. Für Deutsche wird das nicht anders sein.

-Autobahnen sind zum Teil wirklich recht teuer.

-Die Navigationsgeräte die ich bisher hatte waren alle nur mit Japanisch ausgestattet. Wenn du also nicht Japanisch kannst wirst du das Navi kaum bedienen können. Das gleiche gilt wohl für Strassentafeln.
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BeitragVerfasst am: Di 19. Feb. 2008; 16:21 Antworten mit Zitat
swissgabe
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1229
Wohnort: Tokyo, Cape Town und Zürich




Yokohama hat alles was wichtig ist gesagt. Im 2002/2003 konnte ich bei Budget in Kyushu mit einem Internationalen Ausweis ein Auto mieten. Die schweizer Botschaft (und vermutlich auch die deutsche und österreichische) fertigen Übersetzungen an. Die Kosten belaufen sich auf CHF 40 plus ca. 6-8 CHF für Versand. Im Gegensatz zum Internationalen Führerausweis ist die Übersetzung wie der Fahrausweis zeitlich unbeschränkt!

Schweizer Botschaft in Tokio: www.eda.admin.ch/tokyo
Deutsche Botschaft in Tokio: www.tokyo.diplo.de

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BeitragVerfasst am: Di 19. Feb. 2008; 16:26 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3819
Wohnort: Beijing (Basel)




Zur Navigation: An den Autobahnen und an den meisten Hauptstrassen sind die Strassenschilder in Lateinischer Schrift angeschrieben. Nur auf Nebenstrassen wirst du Probleme haben, wenn du die Zeichnen nicht lesen kannst. Wie es mit dem Bedienen von japanischen GPS aussieht, weiss ich nicht. Ich hatte eine ganz normale Landkarte.

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BeitragVerfasst am: Di 19. Feb. 2008; 18:17 Antworten mit Zitat
Yokohama
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 308
Wohnort: Adliswil




swissgabe hat folgendes geschrieben:
Im Gegensatz zum Internationalen Führerausweis ist die Übersetzung wie der Fahrausweis zeitlich unbeschränkt!

Schweizer Botschaft in Tokio: www.eda.admin.ch/tokyo
Deutsche Botschaft in Tokio: www.tokyo.diplo.de



Bist du dir da sicher? Meine Uebersetzung war jeweils nur für ein Jahr gültig und ich muss jetzt bereits zum vierten Mal eine Uebersetzung beantragen da ich im April wieder auf Okinawa untrwegs sein werde.
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BeitragVerfasst am: Di 19. Feb. 2008; 19:10 Antworten mit Zitat
swissgabe
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 15.09.2004
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Ich sehe kein Verfallsdatum drauf. Vielleicht steht höchstens irgendwo auf Japanisch drauf, dass es nur ein Jahr gültig sei (ohne Datum). Ich werds mal überprüfen und Dir bescheid geben.

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BeitragVerfasst am: Mi 20. Feb. 2008; 01:44 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
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Ich glaube, dieses Thema mit der gültigkeit der Übersetzung hatten wir schon einmal. Wenn ich mich richtig erinnere darf man nach Einreise nur eine bestimmte Weile mit der Uebersetzung fahren. Auf der Uebersetzung stand sowieso kein Datum drauf, wenn ich mich richtig erinnere.

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BeitragVerfasst am: Mi 20. Feb. 2008; 09:00 Antworten mit Zitat
swissgabe
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 15.09.2004
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Also, hier (http://www.jref.com/practical/driving_rent_car_japan.shtml oder http://www.japandriverslicense.com/traff.htm) habe ich was passendes gefunden. So wie ich das verstehe ist die Übersetzung unbeschränkt gültig. Nach einem Jahr in Japan hat man folgende zwei Möglichkeiten. Entweder man macht den japanischen Führerschein oder man verlässt das Land für mindestens 3 Monate. Das ist wohl zu verhindern, dass Expats keinen Japanischen Führerschein machen. Soviel ich weiss ist das in der Schweiz ähnlich.
So wie ich das verstehe, ist die Übersetzung demnach für Touristen unbeschränkt gültig da nach diesen 3 Monaten die Frist von diesem Jahr in Japan wieder von vorne beginnt.

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BeitragVerfasst am: Mi 27. Feb. 2008; 09:39 Antworten mit Zitat
Yokohama
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 16.09.2004
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In einem alten Mail welches ich noch von der Botschaft hatte stand eben die Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Habe jetzt nochmals eine neue Anfrage an die Botschaft gestellt.

Habe folgende Antwort bekommen:
Gemäss National Police Agency ist die Übersetzung gültig, solange sie mit dem originalen Führerausweis übereinstimmt, denn schweizerischer Führerausweis ist unbeschränkt gültig.

Es kann aber leider nicht ganz ausgeschlossen werden, dass wegen der Übersetzung, ausgestellt vor über einem Jahr,
einige Fragen gestellt werden, falls kontrolliert.


Bin nun froh dass ich nicht jedes Jahr eine neue Uebersetzung brauche.
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