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Weltreiseforum Foren-Übersicht » Schwarzafrika » Reisen in Ostafrika, Neuer Reiseveranstalter! Gehe zu Seite Zurück  1, 2
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BeitragVerfasst am: Mi 30. Jan. 2008; 01:02 Antworten mit Zitat
Penguin
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 1168
Wohnort: Hamburg




mawenzi hat folgendes geschrieben:

mit Kräuter meinst du bestimmt so grüne getrocknete blätter...?? Shocked
ja... die können natürlich eine menge ärger verursachen... Very Happy... sollen aber sehr gut gegen höhenkrankheit sein... vielleicht sollte man am fusse des kibos auch diese pflanzen anbauen... Laughing ... abnehmer würde man bestimmt finden....

Die werden da nix ! Falscher Boden/Klima-Mix
Penguin hat folgendes geschrieben:


Aus solchen Gründen wurden diese Expeditionsreisen auch von uns gestoppt. Da vor Gericht oft sehr willkührliche Entscheidungen herauskamen, die das Ganze absurd werden liessen.



hattet ihr eine "vernünftig" ausformulierte AGB erstellt...??
lg martin...


Die war wohl ZU VERNÜNFTIG.

Zusätze wie: "Dem Expeditions-Charakter der Reise und den besuchten Gebieten enprechend werden die bestmöglichen Unterkünfte, mit dem dort bestmögich zu findenden Standart, die in den besuchten Gegenden zu finden sind, in die Reisen integriert !"

Wurden für "sittenwiedrig" erklärt. "Gemeinschaftstoiletten sind auch in einem Bergcamp nicht zumutbar !"
Mangelndes Weissbrot auf einer Südseeinsel, die nur von vier Fischerfamilien bewohnt wurde, und die wir vier Tage besuchten wo zwar die Tische sich unter exotischen Varianten an gemüssen, Fisch usw bogen, aber eben leider kein Weissbrot (Dort eben unbekannt !) dabei.
Diese Mangel an Weissbrot hat uns 800,- DM an Entschädigung gekostet.
Weil es halt angeblich zu JEDEM FRühstück zu erwarten sei.

Nach mehreren kostenpflichtigen Reklamationen wegen mangelnder Lampenschirme im Ecuadorianischen Urwald und in der Lodge auf den Galapagos, habe ich den Passus aufnehmen lassen.
In weiten Teilen Ecuadors sind Lampenschirme nicht üblich, und können auch nicht gefordert werden.
Diese einengende Beschränkung wurde wiederum als "sittenwidrig" erklärt und die "Es hingen nackte Glühbirnen von den Decken und Wänden !" hat uns wieder ein paar Hundert gekostet.

Auf der nächsten Reise habe ich zur Demonstration Lampenschirme an der ersten Lampe angebracht und liess die Gruppe beobachten, wie diese innerhalb weniger Minuten verglühten.
Dies brachte dann eine Klage wegen lebensgefährlicher - da feurgefährlich - Unterkünfte ein.
(Da hab ich erstmal Ecuador aus dem Programm gestrichen)
Penguin
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BeitragVerfasst am: Mi 30. Jan. 2008; 12:38 Antworten mit Zitat
Alex
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 1557
Wohnort: Deutschland




Um auch mal kurz meinen Senf dazu zu geben:

Zitat:
Zusätze wie: "Dem Expeditions-Charakter der Reise und den besuchten Gebieten enprechend werden die bestmöglichen Unterkünfte, mit dem dort bestmögich zu findenden Standart, die in den besuchten Gegenden zu finden sind, in die Reisen integriert !"
Das ist auch kein sinnvoller Zusatz. "Bestmöglich" lässt völlig offen, was der Kunde dann tatsächlich vorfindet während der Veranstalter immer behaupten kann, das Vorgefundene sei das Optimum gewesen. "Sehr einfach" wäre da schon aussagekräftiger (wahrscheinlich gibt es da auch schon reiserechtliche Auslegungen dieses Ausdrucks).

Zitat:
Gemeinschaftstoiletten sind auch in einem Bergcamp nicht zumutbar !"
Im Ernst... das kaufe ich Dir aber nicht ab. Ein "Camp" definiert sich doch im Grunde über gemeinschaftlich genutzte sanitäre Einrichtungen. Und das gilt für ein "Bergcamp" noch einmal umso mehr. Von einem Bercamp mit Einzelzimmern inklusive Dusche/WC habe ich noch nie gehört (das müsste dann schon so eine Art "Luxus-Bergcamp" sein). Das Problem dürfte irgendwo anders gelegen haben.

Zitat:
Mangelndes Weissbrot auf einer Südseeinsel, die nur von vier Fischerfamilien bewohnt wurde, und die wir vier Tage besuchten wo zwar die Tische sich unter exotischen Varianten an gemüssen, Fisch usw bogen, aber eben leider kein Weissbrot (Dort eben unbekannt !) dabei.
Da ist das Reiserecht wohl doch etwas provinziell. Aber ein paar Packete englisches Matsch-Papp-Billig-Toast und die rechtliche Seite wäre abgesichert. Wink
Irgendwo ist diese Regelung vielleicht nicht so ganz abwegig. Viele Leute essen zum Frühstück nun mal gar nichts anderes als Brot mit Aufstrich. Wenn dann das Brot fehlt (und wenn es bloß Toast ist), dann fällt das (bezahlte) Frühstück gänzlich weg.


Zitat:
Nach mehreren kostenpflichtigen Reklamationen wegen mangelnder Lampenschirme im Ecuadorianischen Urwald und in der Lodge auf den Galapagos, habe ich den Passus aufnehmen lassen.
In weiten Teilen Ecuadors sind Lampenschirme nicht üblich, und können auch nicht gefordert werden.
Was genau war denn da der Klagegrund? Welche Einschränkung bildet denn ein fehlender Lampenschirm?

Gruß,
Alex
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BeitragVerfasst am: Mi 30. Jan. 2008; 12:48 Antworten mit Zitat
Penguin
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 1168
Wohnort: Hamburg




Alex hat folgendes geschrieben:
Um auch mal kurz meinen Senf dazu zu geben:

DAS sollst Du doch gerade ausdrücklich !

Zitat:
Zusätze wie: "Dem Expeditions-Charakter der Reise und den besuchten Gebieten enprechend werden die bestmöglichen Unterkünfte, mit dem dort bestmögich zu findenden Standart, die in den besuchten Gegenden zu finden sind, in die Reisen integriert !"
Das ist auch kein sinnvoller Zusatz. "Bestmöglich" lässt völlig offen, was der Kunde dann tatsächlich vorfindet während der Veranstalter immer behaupten kann, das Vorgefundene sei das Optimum gewesen. "Sehr einfach" wäre da schon aussagekräftiger (wahrscheinlich gibt es da auch schon reiserechtliche Auslegungen dieses Ausdrucks).

Alex


Das war ja nur die Einleitung. Die genauen - sehr ausführlichen Details über Unterkunftsbeschreibungen habe ich jetzt nicht aufgeführt, hab sie auch nicht mehr im Kopf.

Hör mal, wie soll ich, wenn ich tagelang mit nem Katamaran von Insel zu Insel segele, da auch noch Toastbrot rumschleppen ? Das zieht doch nach spätestens zwei Tagen Schimmel-PILZE !
Es gab ja auch auf den Hauptinseln sowas nicht.

Das mit den Lampenschirmen hat mich noch in Probleme gebracht wegen Missachtung des Gerichtes, weil ich am Geistigen Zustand gewisser Leute - - verbal ausgedrückt - Zweifel hegte !
Wir hatten schon auf Reiserecht spezialisierte Anwälte. Aber ...... Twisted Evil

Penguin
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BeitragVerfasst am: Mi 30. Jan. 2008; 18:39 Antworten mit Zitat
Alex
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 1557
Wohnort: Deutschland




Zitat:
Hör mal, wie soll ich, wenn ich tagelang mit nem Katamaran von Insel zu Insel segele, da auch noch Toastbrot rumschleppen ? Das zieht doch nach spätestens zwei Tagen Schimmel-PILZE !
Es gab ja auch auf den Hauptinseln sowas nicht.
Dachte, die Briten/Amerikaner würden ihr "Brot" sowieso mit Konservierungsmittel vollpumpen.

Gruß,
Alex
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BeitragVerfasst am: Mi 30. Jan. 2008; 20:31 Antworten mit Zitat
Penguin
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 1168
Wohnort: Hamburg




Alex hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Hör mal, wie soll ich, wenn ich tagelang mit nem Katamaran von Insel zu Insel segele, da auch noch Toastbrot rumschleppen ? Das zieht doch nach spätestens zwei Tagen Schimmel-PILZE !
Es gab ja auch auf den Hauptinseln sowas nicht.
Dachte, die Briten/Amerikaner würden ihr "Brot" sowieso mit Konservierungsmittel vollpumpen.

Gruß,
Alex


Mag sein, aber Schimmelpilz verhindert das auch kaum !
Und der grösste Teil Mikronesiens - auser den USA assoziierten Staaten -
mag die Amis schon gar nicht. (Und die Briten sind für sie eh so was wie ferne Wesen)

ich kann mir aber kaum vorstellen, dass jemand auserhalb Deutschlands (Schweiz ??? Confused ) mit so einer Mängelreklamation vor Gericht durchkäme.
Stell Dir mal vor, ein Inder würde in Indien vor Gericht gehen und Schdensersatz fordern, weil er auf einer Deutschland-Rundreise nicht seine gewohnten Roti s - oder wie sie in diversen Landesteilen eben heissen - zum Frühstück bekommen hat.
Der würde ne Strafe dafür bekommen wegen unnötiger Vera..... ehem----Inanspruchnahme des Rechtssystems.

Penguin
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