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US-TV-Bericht über die heutigen Probleme des Journalismus
BeitragVerfasst am: So 04. März. 2007; 21:05 Antworten mit Zitat
Alex
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 1545
Wohnort: Deutschland




Unter folgendem Link kann man sich eine interessante amerikanische TV-Dokumentation online ansehen (270 min !!!). Es geht z.B. um die Rolle des Journalismus im Irakkrieg und die Verurteilung von Journalisten, die sich weigern ihre Quellen preiszugeben.

http://www.pbs.org/wgbh/pages/frontline/newswar/view/


Irgendwo wird auch der Executive Producer der "Daily Show mit Jon Stewart" interviewt. Videos dieser meiner Lieblingssendung (politische Comedy) finden sich unter:
http://www.comedycentral.com/shows/the_daily_show/videos/most_recent/index.jhtml


Gruß,
Alex
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BeitragVerfasst am: Mo 05. März. 2007; 00:15 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3756
Wohnort: Beijing (Basel)




Zitat:
Es geht z.B. um die Rolle des Journalismus im Irakkrieg und die Verurteilung von Journalisten, die sich weigern ihre Quellen preiszugeben.


Soweit ich weiss, ich der Quellenschutz auch in den USA verfassungsmässig garantiert. Zumindestest aber die Pressefreiheit, welche meiner Meinung nach den Quellenschutz zwangsläufig umfassen muss.

Allerdings hat da nicht nur die USA ihre Probleme mit der Pressefreiheit und dem Thema der Zensur bei kritischer Berichterstattung. Auch in der Schweiz hatten wir kürzlich so einen Fall. Hier haben nämlich ein paar Journalisten einen Fax veröffentlicht, der auf die Existens dieser amerikanischen Foltergefängnisse schliessen liess. Die drei Journalisten wurde zu relativ hohen Strafen wegen "Veröffentlichung von geheimen Militärdokumenten " verurteilt. Eine Argumentation, die ich nicht nachvollziehen kann: Denn meiner Meinung nach ist das Gut höher einzuschätzen, dass sich auch das Militär an die Verfassung zu halten hat und dies in Form, dass sie andere Länder nicht in ihren Folterpraktiken unterstützt. Hat man von diesem Fall eigentlich in Deutschland gehört? Ich finde, dass dies ein internationaler Skandal ist.

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BeitragVerfasst am: Mo 05. März. 2007; 01:14 Antworten mit Zitat
Alex
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 1545
Wohnort: Deutschland




Naja... aber so ist das nunmal mit Gesetzen. Sie erscheinen für den Einzelfall oft unpassend, müssen aber auch dort durchgesetzt werden, um ihre Allgemeingültigkeit zu behalten. Denn im Allgemeinen müssen militärische Geheimnisse aus Gründen der inneren und äußeren Sicherheit geheim bleiben. Auch wenn ich das in diesem Einzelfall für tragisch halte.
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BeitragVerfasst am: Mo 05. März. 2007; 01:25 Antworten mit Zitat
Pantitlan
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3756
Wohnort: Beijing (Basel)




Ich finde, man kann dies nicht so einfach sehen. Wir haben ja zwei Gesetze bzw. Rechte, die beide ihren Sinn haben und wichtig sind.

Auf der einen Seite das militärische Geheimnis, das es zu schützen gilt. Das andere ist das Recht der Publikation und die journalistische Freiheit. Nun ist es ja nicht so, dass man einfach militärische Schandtaten unter dem Deckmantel des "militärischen Geheimnisses" verüben kann. Solche Fälle wie das von dem, der in der Schweiz ein eigenes Geheimmilitär aufbaute (bis heute von vielen in Frage gestellt, ob das wirklich einfach nur "ein Verrückter" war), der Fichen-Skandal in den 80ern usw... Bei all diesen Skandalen und Unrechten seitens des Geheimdienstes gibt es eben diese zwei Seiten, die sich gegenseitig widersprechen und nun ist eben die Frage, welches man als das schützenswertere Gut geht. Wenn die militärische Führung aber gegen die Verfassung verstösst, ist das meiner Meinung etwas, das man als sehr problematisch bezeichnen muss. Gleichsam als äusserster Fall. Denn was, wenn nicht die Verfassung, soll das Militär vor reiner Willkür bewahren?

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BeitragVerfasst am: Mo 05. März. 2007; 11:43 Antworten mit Zitat
Alex
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 1545
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Zitat:
Wir haben ja zwei Gesetze bzw. Rechte, die beide ihren Sinn haben und wichtig sind.

Ich denke nicht dass, die Gesetze tatsächlich in einem Konflikt stehen. Es wäre dem Journalisten auch möglich gewesen, die Informationen an eine offizielle Regierungsstelle oder besser an das Parlament weiterzuleiten. Die Veröffentlichung dagegen geschah aus wirtschaftlichem Eigeninteresse.
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BeitragVerfasst am: Mo 05. März. 2007; 11:59 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3756
Wohnort: Beijing (Basel)




Ich denke, das Argument mit dem Eigeninteresse ist insofern unglücklich gewählt, weil du das jeder Veröffentlichung unterstellen kannst und auf diese Weise eigentlich die Aufklärungs- und Überwachungspflicht der Medien als "vierte Gewalt im Staat" untergräbst.

Und ob es einen Unterschied macht, die Infos zu veröffentlichen oder dem Parlament zuzuspielen, weiss ich nicht. Parlamentarische Debatten sind ja auch öffentlich. Regierungsstelle wäre vielleicht etwas anderes. Aber die Frage ist, ob man dies die zuständigen Behörden regeln lassen kann. Schliesslich lassen wir ja auch nicht einen Verbrecher über sich selbst urteilen, oder?

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BeitragVerfasst am: Mo 05. März. 2007; 16:00 Antworten mit Zitat
Alex
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 1545
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Zitat:
Ich denke, das Argument mit dem Eigeninteresse ist insofern unglücklich gewählt, weil du das jeder Veröffentlichung unterstellen kannst und auf diese Weise eigentlich die Aufklärungs- und Überwachungspflicht der Medien als "vierte Gewalt im Staat" untergräbst.

Das ist sicher wahr. Aber:

1. Man muss doch erst einmal davon ausgehen, dass ein Gesetz (das immer relativ allgemein ist) nur dann seine Gültigkeit behält, wenn es auch in jedem Fall durchgesetzt wird.

2. Dann haben wir einen Fall, in dem es im Interesse der Öffentlichkeit steht, einen Umstand, der formell dem Militärgeheimnis untersteht, doch öffentlich zu machen.

3. Nun ist es zwar im Interesse, den genannten Umstand öffentlich zu machen, aber auch, die Allgemeingültigkeit eines Gesetzes nicht zu schwächen. Das ist, finde ich, nur ein scheinbarer Konflikt.

4. Die Lösung des Problems, d.h. die Befriedigung beider Interessen, läge darin, den Umstand, der öffentlich zu machen ist, nicht in der Presse zu veröffentlichen, sondern direkt dem Parlament zuzuspielen. Damit wäre der Allgemeinheit (Bevölkerung) gedient und gleichzeitig wäre das (sinnvolle) Gesetz nicht geschädigt worden.

Eine Veröffentlichung in der Presse und gleichzeitige Amnestie für diese formelle Straftat, weil sie dem Allgemeinwohl gedient hat, wäre eben nicht dasselbe, weil das Gesetz aufgeweicht wäre und zukünftige Fälle, in denen es tatsächlich bedeutsamer wäre, das Gesetz durchzusetzen, unklarer würden.

Zusätzlich muss ich noch, sagen, dass für mich die Verfolgung eines Eigeninteresses in keiner Weise eine negative Notation hat. Vielmehr ist es die stetige Verfolgung der Eigeninteressen vieler Individuen, die unsere Welt am Laufen hält. Das gilt nicht nur im Bereich der Wirtschaft.

Gruß,
Alex
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