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 | Frage zum Visumantrag - Indien |  |
Verfasst am: Sa 09. Sep. 2006; 14:39 |
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| cocomero |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 09.09.2006 |
| Beiträge: 2 |
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Hallo,
ich fülle gerade meinen Visumantrag für Indien aus (ich gehe von 1 November bis 22 Dezember) und hab diesbezüglich eine kurze Frage. Unter Punkt 14 des Antrags soll man "Namen und Anschrift von Personen, die in der Lage sind, Auskünfte zu erteilen sowie im Bedarfsfall für den Unterhalt und die Rückführung der Personen, eine finanzielle Garantie zu leisten.
a) Im Herkunftstland [das ist ja kein Problem]
ABer b) "In Indien" ??? Ich kenn leider niemanden in Indien und da bin ich bestimmt nicht die einzige. Muss man das ausfüllen? Was habt ihr da gemacht?
Herzlichen Dank!
Cocomero |
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Verfasst am: Sa 09. Sep. 2006; 14:49 |
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| Pantitlan |
| Site Admin |
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| Anmeldungsdatum: 13.09.2004 |
| Beiträge: 3956 |
| Wohnort: Beijing (Basel) |
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| Was ist denn das für ein Visum für Indien? Bist du sicher, dass du ein Touristenvisum beantragst? Als ich vor einigen Jahren nach Indien ging, musste ich das nicht tun. Wie auch immer, ich denke, wenn du in Europa jemand hast, der für dich aufkommen kann, reicht das. Zur Sicherheit würde ich mal die Botschaft anrufen. |
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Verfasst am: Sa 09. Sep. 2006; 14:56 |
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| cocomero |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 09.09.2006 |
| Beiträge: 2 |
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Danke für die schnelle Antwort. Ja, das ist ein Touristenvisum. Ich dachte eigentlich auch dass jemand in Deutschland reichen sollte, aber irgendwie sieht dass auf dem Antrag nach einem "entweder-oder" aus, sondern so als ob man jemanden in Europa und Indien brauchen würde.
Coco |
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Verfasst am: Sa 09. Sep. 2006; 17:21 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
| Beiträge: 1606 |
| Wohnort: Deutschland |
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Wäre mir auch nicht klar.
Z.B.bei Punkt 8 sind die Unterpunkte keine Alternativen und müssen alle ausgefüllte werden. Bei Punkt 15 dagegen sind es auf jeden Fall Alternativen. Schlechte Systematik... jaja... die Inder...
Wahrscheinlich ist das Ausfüllen von Punkt 14b) für ein Touristenvisum nicht erforderlich. Das Formular gilt ja für alle Arten von Visa.
Ich würde auch sicherheitshalber bei der Botschaft nachfragen.
EDIT:
Das Formular für schweizer Bürger ist besser strukturiert. Dort muss der gesamte Teil B (inklusive der besprochenen Frage) nur ausgefüllt werden, wenn man keinen Reisepass hat.
http://www.indembassybern.ch/pdf-download/vis_appl_EN_Ge.pdf
Tja... auf jeden Fall bei der Botschaft nachfragen. Der Nachweis ist ja auch eigentlich unnötig, wenn man ein Rückflugticket vorweisen kann. |
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 | hilfe bitte... |  |
Verfasst am: Do 21. Sep. 2006; 06:13 |
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| santanicolas |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 21.09.2006 |
| Beiträge: 2 |
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hi zusammen
ich bin schweizer und möchte nach indien. meine frage:
brauche ich für das beantragen des visums bereits den flug - vor allem rückflug beizulegen?
gibt es keine möglichkeit einfach einen hinflug zu buchen und den rückflug vor ort?
und wenn ich nun einen rückflug buche muss der dann in den 6 monaten in denen ich noch ein visum habe liegen oder kann der später sein? um das visum zu verlängern muss ich ich ausreisen und wieder einreisen. allerdings müsste ich meinen rückflug dann auch noch verschieben, richtig?
vielen dank für eine antwort, liebe grüsse nik |
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Verfasst am: Do 21. Sep. 2006; 10:59 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
| Beiträge: 1606 |
| Wohnort: Deutschland |
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Siehe http://www.indembassybern.ch/instructionsheet.html:
Bei der Beantragung des Visums zusätzlich beizulegen:
TOURIST VISA:
Confirmation letter from Airlines or Travel Agency that the passenger is holding return tickets or confirmed booking out of India to next destination. |
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Verfasst am: Do 21. Sep. 2006; 15:24 |
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| santanicolas |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 21.09.2006 |
| Beiträge: 2 |
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danke schon mal.
und darf der rückflug nicht ausserhalb der 6 monate liegen?
(damit ich nur raus kann, neues visum holen und den rückflug nicht verschieben muss...) |
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Verfasst am: Do 21. Sep. 2006; 18:16 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
| Beiträge: 1606 |
| Wohnort: Deutschland |
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Auch wenn ich es nicht mit Sicherheit sagen kann... Das ist kaum anzunehmen!
Sinn der Regelung mit den 6 Monaten ist es ja eben eigentlich, dass die Touristen nicht länger als diese Zeit im Land bleiben.
Dass man die Regelung mit etwas Aufwand umgehen kann, ändert nichts. |
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