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Weltreiseforum Foren-Übersicht » Indochina und Myanmar » Verboten, in Laos eine Freundin zu haben? Gehe zu Seite Zurück  1, 2
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BeitragVerfasst am: Di 06. März. 2007; 16:11 Antworten mit Zitat
Pantitlan
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Noch ein interessanter Nachtrag zum Thema:

"Bei einer beabsichtigten Heirat in Laos wird präventiv eine entsprechende Strafe verhängt, da die Behörden davon ausgehen, dass Ausländer bereits vor der Ehe sexuellen Kontakt haben." Die Strafe beträgt auch hier bis zu 5000 Dollar.

Das ist für mich dann eigentlich keine "Strafe" mehr, sondern eher eine Freikaufsumme!

Quelle ist das österreichische Aussenministerium
http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=2262&LNG=de&version=&dv_staat=91


Zuletzt bearbeitet von Pantitlan am Di 06. März. 2007; 16:23, insgesamt einmal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: Di 06. März. 2007; 16:20 Antworten mit Zitat
Alex
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Beiträge: 1579
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Das Auswärtige Amt schreibt auch:
Zitat:
Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500 US$ bis 5000 US$) oder Haftstrafen geahndet. Nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Laos/BesondereStrafrechtlicheBestimmungen.html

Gruß,
Alex
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BeitragVerfasst am: Di 06. März. 2007; 18:03 Antworten mit Zitat
Penguin
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Pantitlan hat folgendes geschrieben:

"Bei einer beabsichtigten Heirat in Laos wird präventiv eine entsprechende Strafe verhängt, da die Behörden davon ausgehen, dass Ausländer bereits vor der Ehe sexuellen Kontakt haben." Die Strafe beträgt auch hier bis zu 5000 Dollar.


Du lieber Himmel: Das hört sich für mich alles sehr "verdächtig" an.
Laos möchte halt Szenen wie in den umliegenden Ländern Kambodja, Vietnam und Thailand möglichst eindämmen. Finde ich OK !

Wenns denn nur ein kleiner "Flirt" sein soll, dann bieten sich doch wirklich genug andere Länder an. Wenns aber wirklich "ERNST" ist, dann investiert das Geld besser in ne nette "Vorab-Hochzeitsreise"
am leichtesten erst nach Kambodja und dann von dort nach Thailand (den "kleinen Grenzverkehr" ausnutzend)
dann heiratet dort vor den Behörden des Heimatlandes des NICHT Laotischen Partners. Nach vier Wochen geht der/die Laote zum Laotischen Konsulat und meldet die Heirat an. Damit ist das Thema durch: Nun könnt ihr als bieder verheiratetes Ehepaar nach Laos, oder Timbuktu, oder wo Euch die Laune hintreibt. Ich kenne zufällig mehrere Paare, wo ein Partner Laote ist, und ???? Die jammern höchstens über die Bürokratie, wenn sie in EUROPA heiraten wollten !

Penguin
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BeitragVerfasst am: Di 06. März. 2007; 18:25 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3874
Wohnort: Beijing (Basel)




Nein, ist nicht wegen mir. Ist mehr so ein "akademisches" Interesse. Ich habe nicht vor, eine Laotin zu heiraten. Smile

Nun, die Frage ist, ob das mit dem Aufland klappt. So bekommt man zwar bei der Eheschliessung keine Strafe, aber die Frage ist, ob dann nicht der laotische Teil bestraft wird, sobald er zurückkommt und die Ehe registieren lassen will (Sofern man nicht sowieso weiss, dann man zusammen in Ausland leben möchte und daher eine Registierung in Laos nicht braucht). Das würde dann diese Strafe ja nur verschieben, aber nicht beheben.

Zitat:
Laos möchte halt Szenen wie in den umliegenden Ländern Kambodja, Vietnam und Thailand möglichst eindämmen. Finde ich OK !


Das finde ich ja grundsätzlich auch ok. Aber gerade das mit den Eheschliessungen ist dann, wenn es überhaupt einen Effekt hat ja eher kontraproduktiv. Etwas übertrieben gesagt verringert das die Chancen von Laoten und Laotinnen auf dem Heiratsmarkt und führt dann dazu, dass sie, um sich dem Reichtum des Westens anzuhängen, eben eher einen etwas einfacheren Weg gehen müssen mit weniger Verpflichtungen. Bevor ich da nun Gegeneinwände höre: Ich denke selber, dass dieser Effekt höchst gering ist.

Das andere Problem ist, dass dieses Gesetz offenbar nur gegenüber Westlern gilt. Nith hier aus dem Forum hat mir erzählt, dass Chinesen und Laoten problemlos heiraten und zusammen leben können. Damit wäre das Gesetz (oder wenigstens seine Anwendung) rassistisch gegen Weisse gerichtet. Da Laos, soweit ich weiss keine Verfassung hat und deswegen auch keine Rechtsgleichheit im Grundgesetz hat, ist das dann aber eher ein moralisches als ein juristisches Problem im engeren Sinn.

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BeitragVerfasst am: Di 06. März. 2007; 20:16 Antworten mit Zitat
Penguin
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Pantitlan hat folgendes geschrieben:
Nein, ist nicht wegen mir. Ist mehr so ein "akademisches" Interesse. Ich habe nicht vor, eine Laotin zu heiraten. Smile

DAS hatte ich auch gar nicht angenommen (hatte eher jemand anders im Verdacht !) Very Happy

Nun, die Frage ist, ob das mit dem Aufland klappt. So bekommt man zwar bei der Eheschliessung keine Strafe, aber die Frage ist, ob dann nicht der laotische Teil bestraft wird, sobald er zurückkommt und die Ehe registieren lassen will (Sofern man nicht sowieso weiss, dann man zusammen in Ausland leben möchte und daher eine Registierung in Laos nicht braucht). Das würde dann diese Strafe ja nur verschieben, aber nicht beheben.

Deshalb ja die Registrierung der Heirat im Laotischen Konsulat im Ausland, NICHT IN Laos !

Aber gerade das mit den Eheschliessungen ist dann, wenn es überhaupt einen Effekt hat ja eher kontraproduktiv. Etwas übertrieben gesagt verringert das die Chancen von Laoten und Laotinnen auf dem Heiratsmarkt

Wollen das überhaupt viele ?

und führt dann dazu, dass sie, um sich dem Reichtum des Westens anzuhängen, eben eher einen etwas einfacheren Weg gehen müssen mit weniger Verpflichtungen. Bevor ich da nun Gegeneinwände höre: Ich denke selber, dass dieser Effekt höchst gering ist.

Glaube ich auch ! In BEIDE Richtungen. Es verhindert aber doch schon einiges an der Quelle des Ganzen.

Das andere Problem ist, dass dieses Gesetz offenbar nur gegenüber Westlern gilt. Nith hier aus dem Forum hat mir erzählt, dass Chinesen und Laoten problemlos heiraten und zusammen leben können. Damit wäre das Gesetz (oder wenigstens seine Anwendung) rassistisch gegen Weisse gerichtet.


Ob man das "rassistisch" nennen kann ?
Es ist eben OK, wenn Laoten jemand aus einem Nachbarland heiraten. Egal welcher Rasse der/die ist.
Inder z.B. haben ein ähnliches Problem, wenn sie sich eine Laotin ausgeguckt haben.
Aber in Europa haben wir doch sowas ähnliches, nur bürokratisch anders aufgezäumt. Möchte ein Deutscher jemand aus einem EU Nachbarland heiraten: No Problem: Kommt der/die aber aus der Karibik, kann das - INDIREKT - auch mal ganz schnell 10 000 kosten, und bis zu Jahre dauern. Glaub mir, ich bin sowohl persönlich damit konfrontiert, als auch regelmässig durch meine Aktivitäten , auch als Dolmetscher.
Das ALLERSCHLIMMSTE was ich kenne, ist Cubaner mit Deutschen
da kollidieren zwei BÜROKRATISCHE GALXIEN ! Evil or Very Mad

Penguin
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BeitragVerfasst am: Di 06. März. 2007; 23:47 Antworten mit Zitat
robin
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Eine kleine Vermutung meinerseits: Laos ist ja eines der wenigen unterbevölkerten Entwicklungsländer überhaupt. Gleichzeit wollen die wenigen Laoten - oder zumindest die Elite - sich ins Ausland absetzen. Macht es da nicht Sinn, dass man einer solchen Migration ein paar Steine in den Weg setzt?
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BeitragVerfasst am: Mi 07. März. 2007; 00:23 Antworten mit Zitat
Penguin
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robin hat folgendes geschrieben:
Eine kleine Vermutung meinerseits: Laos ist ja eines der wenigen unterbevölkerten Entwicklungsländer überhaupt. Gleichzeit wollen die wenigen Laoten - oder zumindest die Elite - sich ins Ausland absetzen. Macht es da nicht Sinn, dass man einer solchen Migration ein paar Steine in den Weg setzt?

Glaube ich nicht, dass es um "E-Migration" geht.
Wenn ein Laote das Land verlassen will, ist das ziemlich einfach - ganz legal - über den kleinen Grenzverkehr mit Thailand oder Kambodja. Einmal in Thailand hat er ebenfalls keine weiteren grossen Probleme zu überwinden, irgendwohin weiter zu reisen, vorrausgesetzt er weiss, was und wohin er will.

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BeitragVerfasst am: Sa 08. März. 2008; 03:37 Antworten mit Zitat
Pantitlan
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Bin gerade noch in der laotischen Verfassung auf eine Textstelle zum Thema gestossen. Das ist der Artikel acht des Familienrechts:
Zitat:

Article 8. Sexual Relations before Marriage



If sexual relations occur before marriage and the man does not marry the woman, he shall have to make offerings to restore the spirit[4] of the woman or of her family according to custom and tradition.



If such sexual relations have resulted in pregnancy, in addition to spiritual offerings, the man shall also have to be responsible for the expenses of childbirth, recovery and others.



The man also has the duty to look after the child born from such pregnancy until the child’s maturity.


Den Ausländern ist mit dem Artikel 47 auch gleich eine Reihe von Regelungen gegönt worden:


Zitat:

Article 47. Marriage between Lao Citizens and Foreign Individuals, Aliens, and Apatrids and among Foreign Individuals, Aliens and Apatrids in the Lao People’s Democratic Republic




Foreign individuals, aliens and apatrids[15] have the same rights and obligations as Lao citizens in matrimonial and family relationships.



Marriage between Lao citizens and foreign individuals, aliens and apatrids, and among foreign individuals, aliens and apatrids in the Lao People’s Democratic Republic[16] [shall] comply with the provisions of this law even though the laws of the marriage solicitor’s[17] country may authorise marriage [under other conditions, such as] with a minor person or polygamy.



Registration of marriage between foreign individuals, aliens, and apatrids in the Lao People’s Democratic Republic may take place at the embassy or consulate of the concerned country.



Registration of marriage between apatrids [shall] comply with this law. In the event that Lao citizens marry foreign individuals, aliens or apatrids, the marriage must be registered with a Lao family registrar officer.



Regulations for marriage between Lao citizens and foreign individuals, aliens and apatrids shall be defined by the government.


Von einer Freikaufsumme steht da nichts. Aber der letzte Satz macht das wohl möglich. Die Frage ist eben, ob hier die Beweislast ausreicht. Vermutlich ist es allerdings so, dass in einem Staat, wo das Rechtsystem noch viele Lücken hat, die Frage der Beweislast ohnehin eher nebensächlich...

Die Zitate habe ich hier gefunden:
http://www.vientianetimes.org.la/Access/Con_titution/Constitution_familyLaw.htm

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BeitragVerfasst am: Sa 08. März. 2008; 09:41 Antworten mit Zitat
swissgabe
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Studierst Du neustens laotisches Recht? Die Gestztesartikel sind ja in der tat sehr sehr dürftig ausgelegt!

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BeitragVerfasst am: Sa 08. März. 2008; 14:09 Antworten mit Zitat
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wer weiss, vielleicht hat er eine nette Laotin kennengelernt Cool

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BeitragVerfasst am: Sa 08. März. 2008; 15:01 Antworten mit Zitat
swissgabe
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Na weiter oben hat er das ja vehement bestritten Wink

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BeitragVerfasst am: So 09. März. 2008; 04:36 Antworten mit Zitat
Pantitlan
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swissgabe hat folgendes geschrieben:
Studierst Du neustens laotisches Recht? Die Gestztesartikel sind ja in der tat sehr sehr dürftig ausgelegt!


So ist es! Ich lese immer gerne wieder Verfassungen von Ländern, mit denen ich mich auseinandersetze. Die chinesische habe ich auch schon gelesen und die japanische noch nicht gefunden. Und du solltest ja wissen, dass ich gestern darauf gestossen bin, weil du den Link zur Vientiane Times geschickt hast.

Zitat:
wer weiss, vielleicht hat er eine nette Laotin kennengelernt


Ich kenne schon nette Laotinnen. Aber nicht in einer Weise, dass ich 5000 Franken Strafe bedürchten müsste.

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