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 | Religionsfrieden in Malaysia |  |
Verfasst am: Fr 15. Jan. 2010; 02:18 |
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Es sieht so ein bisschen aus, als läge in Malaysia alles ein bisschen im argen. Am Wochenende hat es vier Brandanschläge auf Kirchen in Kuala Lumpur gegeben. Die Schäden sind allerdings nicht besonders gross. Hintergrund der religiösen Spannungen ist laut NZZ "die Verwendung des Wortes «Allah» durch Christen in Malaysia. Ein Gericht hatte es Ende Dezember der katholischen Zeitung «The Herald» erlaubt, auch den christlichen Gott auf Malaiisch als «Allah» zu bezeichnen."
Ich frage mich, ob das nicht ein Vorbote einer starken Radikalisierung ist. Zu bedenken ist auch, dass vor einiger Zeit ein Gesetz aufgehoben wurde, welches den ethnischen Malayen Vorteile verschafft hat. So gab es bei Firmen eine Quote von malaiischen Angestellten, da diese wegen ihrer Arbeitshaltung nicht sehr geschätzt werden. Mir wurde vor einiger Zeit von hohen Stellen versichert, dass dieses Gesetz für den sozialen Frieden unerlässlich sei. Mal sehen, wie das nun weiter geht.
Quelle:
http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/malaysia_kuala_lumpur_brandanschlag_kirche_allah_1.4472891.html |
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 | Re: Religionsfrieden in Malaysia |  |
Verfasst am: Fr 15. Jan. 2010; 18:51 |
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| Pantitlan hat folgendes geschrieben: |
Ich frage mich, ob das nicht ein Vorbote einer starken Radikalisierung ist. |
Die starke radikalisierung ist in ganz Südostasien bereits voll im Gange. Die Zahl der Schleiertragen Frauen hat sich extrem erhöhtHasspredigen gehören zum Alltag, die Scharia ist in einigen Bundesstaaten Indonesiens und Malaysias bereits Realität,.....
Auch Prediger aus Saudi Arabien sowie fragwürdig finanzierte Moscheen sind keine Seltenheit mehr.
Der Islam erhebt Absolutheitsanspruch und duldet keine anderen Religionen neben sich. |
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Verfasst am: Mo 22. Feb. 2010; 13:50 |
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| Pantitlan |
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Verfasst am: Mo 22. Feb. 2010; 20:17 |
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Hierzu empfehle ich die Kairoer Erklärung über die Menschenrechte. Dort gilt generell: Menschenrechte gelten nur solange sie der Scharia nicht wiedersprechen.
Ein Skandal, der bis heute in den Medien nicht thematisiert wird. |
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Verfasst am: Di 23. Feb. 2010; 03:24 |
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| Pantitlan |
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| Hast du zum Thema weiterführende Quellen? |
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Verfasst am: Di 23. Feb. 2010; 20:44 |
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Wie wäre es mit Wikipedia? Da ist auch der Orginaltext verlinkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam
Hier mal die Auszüge:
| Zitat: | a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.
b) Es ist verboten, Mittel einzusetzen, die zur Vernichtung der Menschheit führen.
c) Solange Gott dem Menschen das Leben gewährt, muß es nach der Scharia geschützt werden.
d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.
Artikel 5 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte befasst sich mit der Ehe, dem Recht auf Heirat für Frauen und Männer, und der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Ehe. Anders als beispielsweise in Artikel 1, in dem die Menschenwürde unabhängig von "Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen" garantiert wird, gilt das Recht auf Heirat im Artikel 5 aber nur unabhängig von "Einschränkungen aufgrund der Rasse, Hautfarbe oder Nationalität".
Artikel 7 definiert Rechte zwischen Kindern und ihren Eltern. Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den "ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt".
Artikel 11 erteilt ein absolutes Verbot jeder Art von Kolonialismus.
Artikel 12 regelt das Recht auf Freizügigkeit und auf Asyl, in beiden Fällen aber mit ausdrücklichem Bezug auf die Einschränkungen der Scharia.
Artikel 19 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz für alle Menschen und Rechtssicherheit. Die Scharia wird als einzige Grundlage der Entscheidung über Verbrechen oder Strafen festgelegt.
Artikel 22 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Abschnitt b) gibt jedem Menschen in Einklang mit den Normen der Scharia das Recht auf Selbstjustiz. Abschnitt c) verbietet es, das Recht auf freie Meinungsäußerung dazu zu nutzen, "die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.".
Die Artikel 24 und 25 unterstellen alle in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte genannten Rechte und Freiheiten, nochmals ausdrücklich der islamischen Scharia und benennen die Scharia als "einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung" |
Wenn die Scharia die Menschenrecht verletzt (und das tut sie) dann muss die als gottgegeben hingenommen werden. Beängstigend, vor allem wenn man bedenkt das 45 von 57 islamischen Staaten die Erklärung angenommen haben und die verbleibenden nicht da "zu mild" und "zu westlich". |
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