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Das Minarettverbot
BeitragVerfasst am: Di 01. Dez. 2009; 20:01 Antworten mit Zitat
Aremonus
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 07.10.2005
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Naja, der Titel sagt eigentlich bereits alles.

Welche Auswirkungen, positive und negative, wird das Verbot haben? Wird es bestand haben? Was passiert mit einem vom Menschenrechtsgerichtshof verurteilten Verfassungsartikel?

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BeitragVerfasst am: Mi 02. Dez. 2009; 02:25 Antworten mit Zitat
Pantitlan
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Zunächst einmal wird es kurzfristig einen grossen Imageverlust fuer die Schweiz bedeuten. Rassistenland Schweiz. Ich denke, das wird aber in ein paar Wochen bis Monaten ausserhalb der islamischen Welt vergessen sein.

Beschäftigt sich denn der Menschenrechtsgerichtshof mit diesem Artikel, oder wieso fragst du das? Ich habe das nicht so genau verfolgt...

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BeitragVerfasst am: Mi 02. Dez. 2009; 07:27 Antworten mit Zitat
Aremonus
Forenveteran
Anmeldungsdatum: 07.10.2005
Beiträge: 761
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Noch nicht, aber ein paar Muslime haben bereits Berufung gegen die Ablehnung ihres Baugesuchs eingelegt. Dann halt eben der übliche Dienstweg: Obergericht, Bundesgericht, Menschenrechtsgerichtshof. Und der wird wohl den Muslimen recht geben...

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BeitragVerfasst am: Mi 02. Dez. 2009; 08:30 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
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Ich habe das ganze in China nicht so richtig mitbekommen. Aber was mich am meisten überrascht hat, ist, dass so eine Initiative verfassungskonform sein soll. Hier wird ja ganz klar eine Religion diskriminiert und nichts anderes. Man kann ja argumentieren, dass es eine Lärmbelästigung ist, wenn jemand zu einem Gebet aufruft - mich würde das auch stören. Obwohl das ja auch problematisch ist, da ja Kirchenglocken lärmen dürfen. Aber das Verbot eines Symbols einer Religion, das keine reale Auswirkungen hat, ist doch höchst bedenklich. Und was ist denn nun mit der Synagoge in Basel? Ihr sieht man ja auch an, dass sie von einer fremden Religion stammt. Was ist mit buddhisten Tempeln? Darf es das nun auch alles nicht mehr geben bzw, nicht mehr neu gebaut werden? Nach all den Anschlägen und dem Terror ist ja eine gewisse Furcht vor Moslems und Islamismus verständlich. Aber auch wenn man islamkritisch eingestellt ist, finde ich, gibt es für eine solche Diskriminierung keine wirkliche Rechtsgrundlage gibt.

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BeitragVerfasst am: Mi 02. Dez. 2009; 09:44 Antworten mit Zitat
Shopgirl_66
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Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 319




Pantitlan hat folgendes geschrieben:
...ist, dass so eine Initiative verfassungskonform sein soll...


Auf der Ebene ist das ja noch nicht. Bislang ist es eine Frage des Baurechts. Erst wenn eine Klage vor eurem Verfassungsgericht eingereicht wird, wird es um die Frage gehen, ob das Verbot verfassungskonform ist und ob das Grundrecht der Religionsfreiheit (das sicherlich in eurer Verfassung enthalten ist) verletzt ist.
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BeitragVerfasst am: Mi 02. Dez. 2009; 10:51 Antworten mit Zitat
Aremonus
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Anmeldungsdatum: 07.10.2005
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Zitat:
dass so eine Initiative verfassungskonform sein soll.


Eine Initiative ist doch eine Verfassungs- und keine Gesetzesänderung. Sie ist also in jedem Fall Verfassungskonform; die Verfassung ist höchstens nicht mehr konsistent.
Interessanter dürfte es werden, wenn sie vor den internationalen Menschenrechtsgerichtshof kommt - der ist nämlich der CH-Justiz übergeordnet.

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BeitragVerfasst am: Mi 02. Dez. 2009; 15:01 Antworten mit Zitat
Shopgirl_66
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Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 319




Was bei Euch alles möglich ist!! Shocked
Mit der Initiative sollte also tatsächlich erreicht werden, dass IN die Verfassung geschrieben wird, dass keine Minarette gebaut werden dürfen?
Gibt es keine Instanz, die vorher prüft, ob eine angestrebte Verfassungsänderung sinnvoll ist (sinnvoll im Sinne von "gehört in die Verfassung hinein/gehört nicht hinein...)?
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BeitragVerfasst am: Mi 02. Dez. 2009; 17:22 Antworten mit Zitat
Pantitlan
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
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stimmt... bin in demokratiefragen etwas aus der Uebung... Smile

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BeitragVerfasst am: Do 03. Dez. 2009; 00:17 Antworten mit Zitat
Aremonus
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Zitat:
Gibt es keine Instanz, die vorher prüft, ob eine angestrebte Verfassungsänderung sinnvoll ist (sinnvoll im Sinne von "gehört in die Verfassung hinein/gehört nicht hinein...)?


Doch, gewisse, sehr lockere Midnesstandards muss eine Initiative erfüllen (man kann beispielsweise keine Initiative durchführen im Stile von: "Nur das Weltreiseforum darf noch Reisefragen behandeln", da diese werbend wäre).

Dann muss man noch 100.000 Unterschriften sammeln bevor das ganze vors Volk kommt, was sich bei komplettem Blödsinn auch schwierig gestalten dürfte. Es gibt auch noch andere Zwischenschritte,aber schaue selbst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_%28Schweiz%29#Ablauf

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BeitragVerfasst am: Do 03. Dez. 2009; 08:35 Antworten mit Zitat
Lionel
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[quote="Aremonus"]
Eine Initiative ist doch eine Verfassungs- und keine Gesetzesänderung. quote]

Ist es nicht so, dass eine Initiative grundsätzlich alles verlangen kann, was nicht gegen irgendwelche Gesetze verstösst? Es muss nicht unbedingt eine Anpassung eines Gesetzes sein. Ausserdem ist die Verfassung eigentlich auch ein Gesetz.

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BeitragVerfasst am: Fr 04. Dez. 2009; 07:07 Antworten mit Zitat
Aremonus
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Zitat:
Ist es nicht so, dass eine Initiative grundsätzlich alles verlangen kann, was nicht gegen irgendwelche Gesetze verstösst?


Nein, sie kann nur eine Verfassungsänderung erwirken. Natürlich können aus der geänderten Verfassung geänderte Gesetze entstehen, da die Gesetze ja alle Verfassungskonform sein müssen. DIe Initiative darf also gegen gängiges Gesetz verstossen, nicht aber gegen bindendes Völkerrecht, das ja über der CH-Verfassung steht.
Deswegen waren ja dann bis in die 1990er-Jahren sehr viele Verfassungsartikel vorhanden, sodass viele von ihnen in Gesetze umgewandelt wurden und die Verfassung wieder auf ein normales Mass schrumpfen konnte (97 oder 99, bin nicht ganz sicher)

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BeitragVerfasst am: Fr 04. Dez. 2009; 08:44 Antworten mit Zitat
Lionel
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 756
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Aremonus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ist es nicht so, dass eine Initiative grundsätzlich alles verlangen kann, was nicht gegen irgendwelche Gesetze verstösst?


Nein, sie kann nur eine Verfassungsänderung erwirken. Natürlich können aus der geänderten Verfassung geänderte Gesetze entstehen, da die Gesetze ja alle Verfassungskonform sein müssen. DIe Initiative darf also gegen gängiges Gesetz verstossen, nicht aber gegen bindendes Völkerrecht, das ja über der CH-Verfassung steht.
Deswegen waren ja dann bis in die 1990er-Jahren sehr viele Verfassungsartikel vorhanden, sodass viele von ihnen in Gesetze umgewandelt wurden und die Verfassung wieder auf ein normales Mass schrumpfen konnte (97 oder 99, bin nicht ganz sicher)


Wie ich nun nachgelesen habe, scheint das so zu stimmen. Wie nennt man dann eine Initiative z.B. auf Kantons- oder Gemeindeebene?

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