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schweiz pur!
BeitragVerfasst am: Mo 08. Aug. 2005; 17:55 Antworten mit Zitat
schnaipe
Gast




Hallo, düse ab nächster Woche einige Zeit durch die Schweiz speziell Graubüden bin aber nicht festgelegt suche schöne Pläze und vielleicht auch nette alternative Menschen wo ich mit meinem Schlafwagen stehen kann. (keine Campingpläze sind zu teuer) Wie hält es die Polizei mit Autos die über Nacht am Rande eines Feldweges oder auf einer Wiese stehen?
güße euch maike

BeitragVerfasst am: Di 09. Aug. 2005; 16:57 Antworten mit Zitat
Leftwing
Yetijäger
Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 129
Wohnort: Vitudurum




Bin nie mit einem "Schlafwagen" (=Camper?) in der Schweiz unterwegs gewesen, aber erlaubt ist es generell nicht.

Parkplatz kann ich dir nicht bieten (nur Garage vorhanden), schau dich aber sonst auch mal um wie es um alternaitve Festivals (http://www.freak-festivals.ch/) steht, dort könnte es auch Landplatz für dich und dein Schlafwagen geben...leider hat es keine in GR...
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BeitragVerfasst am: Mi 10. Aug. 2005; 12:32 Antworten mit Zitat
Levia
Holidayresort-Guru
Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Winti-West




Ich war mittlerweilen schon fast überall in der Schweiz in einem VW Bus unterwegs und ich habe nie auf einem Campingplatz übernachtet sondern einfach sonstwo, auf nem Parkplatz,bei Seen, Flüssen etc..

Legal ist quasi wenn du parkierst und im Bus bist. Illegal ist wenn du anfängst zu "campieren", also Stühle vor den Bus stellst, grillierst etc. dann kannst du für Wildcampen gebüsst werden. Bei Feldwegen und Wiesen musst du halt einfach schauen ob es Fahrverbote gibt und obs ein Privatgrundstück ist, da könnte es dann deswegen Probleme geben. Graubünden ist aber sowieso recht chillig auch von den Leuten her,da denke ich nicht,dass du gross Probleme haben wirst,eher im Gegenteil Smile
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BeitragVerfasst am: Mi 10. Aug. 2005; 16:09 Antworten mit Zitat
Leftwing
Yetijäger
Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 129
Wohnort: Vitudurum




Ah was, das andere ist erlaubt? Oh dann um so besser *schweig*
Hab gedacht das sei nur in Skandinavien und im Baltikum auch wirklich erlaubt. In dem Fall nur dort mit "campen".
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BeitragVerfasst am: Mi 10. Aug. 2005; 16:59 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3830
Wohnort: Beijing (Basel)




Ich weiss nicht, ob diese Definition, die du vom Campieren gibt, in dieser Weise von der Polizei geteilt wird. Zum mindest im Bündnerland habe ich nämlich den Eindruck, dass das Campingverbot vor allem zum Schutz des Hotelgewerbe dient.

Ich habe zwar das eine oder andere Mal in verschiedenen Ländern wild campiert und hatte nie Probleme. In Graubünden habe ich nie übernachtet, aber ich kann mich erinnern, dass es überall Schilder gab, dass man nicht campieren darf bzw. ich glaube sogar, dass stand, dass man nicht im Auto übernachten darf. Diese Regel scheint mir ohnehin idiotisch und du musst selber überlegen, ob du daran halten willst. Was passiert, wenn du erwischt wirst, weiss ich nicht. Würde mich aber interessieren, wenn das jemand wüsste.

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Levia
BeitragVerfasst am: Do 11. Aug. 2005; 11:06 Antworten mit Zitat
Levia
Holidayresort-Guru
Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Winti-West




Ich hab einen Freund von mir gefragt der in einem VW Bus wohnt und durch diese Regel nie probleme hatte...er ist schon ganze Wintersaisons auf einem Parkplatz gestanden. Klar haben die Herren in Blau schon ab und zu an die Türe geklopft und uns beim "übernachten" erwischt,Probleme gab es nie,waren immer nur Personenkontrollen.
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BeitragVerfasst am: Do 11. Aug. 2005; 18:59 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3830
Wohnort: Beijing (Basel)




Nun ja, dann scheint das ja so zu sein. Wusste ich nicht. Aber das heisst natürlich noch nicht, dass es nicht im Bündnerland noch zusätzliche richterliche Verfügungen geben kann. die auch das noch verbieten. Denn wie gesagt, ich kann mich noch an solche unsympatischen Verbotsschilder erinnern und dass ich deswegen gleich weiter gefahren bin. Allerdings waren wir damals mit dem Zelt und dem Motorrad unterwegs. Berichte uns dann doch bitte von Deinen Erfahrungen.

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spezielle regelungen zum camper
BeitragVerfasst am: Do 11. Aug. 2005; 23:01 Antworten mit Zitat
FUCKUALL
Gast




gibt es im wallis. und zwar ein zusatz (zum strassenverkehrsgesetz was landesweit gilt) der besagt das wohnmobile und caravans nicht länger als 12 stunden auf öffentlichen parkplätzen ohne zeitbeschränkungen stehen dürfen. (wenn wer die paragraphen will, der wisch von der bullerei sollte noch irgendwo liegen) es gab jedoch nie bussen oder dergleichen, man wird einfach auf den nächstgelegenen campingplatz verwiesen. man will den gästen ja geld entlocken und sie nicht vollends vergraulen. zu chilligen adressen in graubünden: humanita.ch familie stenz hatt sich da unten im misox eine schöne kleine exsistenz aufgebaut, und mitt aufgebaut meine ich von hand. selbstgezimmerte gebäude, selbstgefilzte jurte, schaut vorbei, ist ein halt wert.

BeitragVerfasst am: Fr 12. Aug. 2005; 14:01 Antworten mit Zitat
Schnaipe
Gast




Ja Mensch so viel Beteiligung ist ja großartig! Bei Familie Stenz werde ich auf jeden Fall vorbei schauen und ich denke das es nicht so schwierig wird im Auto zu schlafen. Vielen Dank bald gehts los....schanipe

BeitragVerfasst am: Do 25. Jan. 2007; 13:31 Antworten mit Zitat
yvikiwipeach
Fullmoonpartyjäger
Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Schweiz




Hallo!

Wohne in der CH (Nähe Zürich), es gibt in der Schweiz ein Campingverbot, d.h. mit Zelten auf irgendwelchen Wiesen hättest Du ein Problem (Bauer fragen!), aber mit dem Buss irgendwo an einem WEg zu stehen (natürlich nicht gerade so, dass Dich die Polizei gleich von der Strasse her entdeckt), sollte kein Problem sein. Ich würde mir da nicht allzugrosse Sorgen machen. Ich selber bin eigentlich meistens mit dem Zelt unterwegs und hatte schon rechte Probleme in der CH ein geignetes Fleckchen zu finden, weil man einfach gut gesehen wird....schlussendlich sind wir doch immer wieder auf dem Campingplatz gelandet (z.B. an der Thur, in diesem Gebiet Nahe Eschenz ist es einfach doch nicht genug dünn besiedelt, um ungesehen zu campieren). ABer wie gesagt, im Bus sollte dies kein Problem sein. Ich habe mich selber mal informiert, es besteht wirklich ein Campierverbot in der CH, d.h. aber über eine gewisse Höhe dürftest Du Deinen Biwaksack brauchen, um in der Natur in den Bergen zu übernachten, wenn Du auf einer Tour bist.

Viel Spass!

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BeitragVerfasst am: Do 25. Jan. 2007; 13:49 Antworten mit Zitat
Pantitlan
Site Admin
Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 3830
Wohnort: Beijing (Basel)




Zitat:
es gibt in der Schweiz ein Campingverbot


Nun ja, es ist ja eigentlich kein Campingverbot. Du darfst einfach nicht Dein Zelt bei jemanden auf dem Grundstück aufstellen, ohne ihn zu fragen. Aber soweit ich weiss, schreitet die Polizei nur ein, wenn sich jemand beschwert. (Und auch dann ist die Strafe nicht viel höher als die Gebühr auf einem Campingplatz). Und woher soll die Polizei mitten in der Nacht wissen, ob du den Bauer gefragt hast oder nicht?

Ich habe oft in der Schweiz wild gezeltet und hatte nie ein Problem. Du kannst natürlich nicht gerade an den Zürisee. Aber in etwas abgelegeneren Gebieten findest du immer irgendwo sichtgeschützte Orte. Vielleicht am Waldrand. Du musst einfach achten, dass du nichts liegen lässt und früh wieder weggehst, dann ist das eigentlich kein Problem.

Um das noch zu erwähnen: Ich bin ein grosser Gegner von solchen Verboten, welche nur geschaffen wurden, um der Hotelerie grössere Verdienste zu verschaffen. Lass Dich also nicht abschrecken.

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Campierverbot Schweiz: rechtliche Grundlagen!
BeitragVerfasst am: Mi 31. Jan. 2007; 09:58 Antworten mit Zitat
yvikiwipeach
Fullmoonpartyjäger
Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Schweiz




HAllo zusammen,

Ich habe mich noch ein wenig schlauer gemacht:

schaut Euch das an:

http://www.tcs.ch/main/de/home/tourismus/infos/reiseziele/Schweiz.onglet5.html

Wildes Campieren ist von den Kantons- und Gemeindebestimmungen abhängig. Im Allgemeinen ist es den Seeufern entlang nicht erlaubt. In manchen Kantonen (z.B. Graubünden und Tessin) sowie Gemeinden ist es verboten ausserhalb der eingerichteten Gelände zu campieren; anderswo muss beim Grundstückeigentümer oder der Polizei eine Genehmigung eingeholt werden.

http://www.sac-cas.ch/uploads/media/wildes_campieren_und_biwakieren.pdf

schaut Euch dieses detaillierte Merkblat an, Adressen für die jeweiligen Bestimmungen in den Kantonen befinden sich am Schluss, aber was ich rausgepickt habe ist folgendes (mir war doch, dass ich sowas mal gelesen habe):
2. Rechliche Lage:

Die gesetzliche Lage in der Schweiz ist verzwickt, und in der Praxis ist die Anwendung von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Deshalb kann dieses Merkblatt dazu keine erschöpfende Auskunft geben. Wichtig ist es zu wissen, dass das Campieren in den eidgenössischen Jagdbanngebieten (=Wildschutzgebiete) sowie in vielene Naturschutzgebieten explizit verboten ist.

Ansonsten gilt: Ausserhalb von Schutzgebieten und ohne explizite behördliche Verbote ist rücksichtsvolles Campierne oder Biwakieren im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, mindestens wenn es sich um eine einzige Uebernachtung einer kleinen Anzahl Personen handelt.

Beide Schutzgebietsarten sind vor Ort an den wichtigeren Zuganswegen mit grünen Tafeln gekennzeichnet.

Im Kanton Obwalden ist das Campieren auf der gesamten Kantonsfläche verboten.

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