Sofern ich einen Flug verpasse erhalte ich meines Wissens die Flughafengebühren und andere Steuern zurück (teilweise mit Abschlägen für Bearbeitungsgebühren) - das habe ich bei IBERIA bereits selbst erlebt.
Nun will mir Lufthansa weis machen, dass sofern ich den Hinflug angetreten habe und den Rückflug verpasse ich KEINE Rückerstattung erhalte und die Luftlinie Zitat "eigentlich darauf verzichtet mir den One-Way Preis nachzuverrechnen".
Ich das korrekt? Ich habe eben bei IBERIA vor kürzerem genau gegenteiliges erlebt. Was sagen die Experten unter euch?
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Verfasst am: Di 27. Mai. 2008; 10:17
Lionel
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Du bist im Recht! Unbedingt mit eingeschriebenem Brief die Taxen zurück fordern!
Die Aussage mit der Oneway-Gebühr ist eine Frechheit!
Im schweizer Konsumentenschutz Magazin K-Tipp war ein ähnlicher Fall mit der Swiss beschrieben, die haben sich auch geweigert die Taxen eines verbliebenen Tickets zurück zu erstatten. Ich bin mir hier mit der rechtlichen Lage noch nicht ganz im klaren. Die Rechte zwischen Deutschland und z.B. der Schweiz könnten sich auch unterscheiden. Ein Versuch ist es jedoch auf alle Fälle wert.
Bei unbenutzten Ticket ist es aber tatsächlich so, dass die Taxen rückerstattet werden müssen.
Danke für die Antworten!
Wisst ihr vll ob es eine Bearbeitungsgebühr bei Lufthansa für die Retourbuchung gibt und wenn wieviel?
thx
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Verfasst am: Di 27. Mai. 2008; 22:23
gabe
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Die meisten Fluglinen haben für Rückerstattungen Gebühren, wie hoch die bei Lufthansa sind kann ich Dir aber leider nicht sagen. Wir aber wohl kaum mehr als 20 EUR sein.
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