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 | Sexuelle Belästigung in Reisegruppe-was tun? BERGE&MEER |  |
Verfasst am: Fr 09. Mai. 2008; 08:19 |
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| asienfan |
| Pauschaltourist |
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| Anmeldungsdatum: 09.05.2008 |
| Beiträge: 1 |
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Hallo Leute,
ich war alleine mit einer Reisegruppe in Indien über den Veranstalter BERGE&MEER und mir ist was unglaubliches passiert.
Der Reiseleiter hat mich sexuell belästigt. Bereits am fünften Tag der Reise, habe ich an die Reiseagentur BERGE & MEER, in Rengsdorf ein Fax aus Jaipur geschickt, mit der Bitte um dringenden Austausch des Reiseleiters. Ich habe in dem 5 seitigen Fax alles detailiert beschrieben.
Es ist nichts passiert, ausser, dass der Reiseleiter eine Info bekommen hat, dass ich mich über ihn beschwert habe, er hätte mich sexuell belästigt.
Er hat dann die komplette Reisegruppe, von 30 Leuten gegen mich aufgebracht und ich wurde für den Rest der 2 Wochen als Schlampe beschimpft und ausgegrenzt, ein Mitreisender hat zu mir gesagt, wenn man als Frau alleine reise müsse man mit sowas rechnen!
Es war die Hölle. Sowas kann man sich nicht vorstellen.
Die Reise abzubrechen war unmöglich, wer schon mal in Rajasthan war, weiß von was ich spreche.
Jetzt zurück in Deutschland habe ich mich ein weiteres Mal an Berge&Meer gewandt und die haben mir einen regelrechten Hohnbrief geschrieben, so von wegen, ich würde Lügen, es stünde Aussage gegen Aussage, ausserdem hätte der indische Reiseleiter glaubwürdig seine Unschuld beteuert...
Ich bin so fassungslos, dass ich jetzt einen Anwalt suche. Hat eine von Euch Tips und Infos für mich, was ich tun kann? oder kennt Ihr vielleicht im Düsseldorfer Raum einen guten Anwalt?
Danke und Grüße
Sabine |
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Verfasst am: Fr 09. Mai. 2008; 08:40 |
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| Pantitlan |
| Site Admin |
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| Anmeldungsdatum: 13.09.2004 |
| Beiträge: 3756 |
| Wohnort: Beijing (Basel) |
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Das kann ich mir vorstellen, dass das eine recht unangenehme Reise war. Dass es allerdings in einer Gruppe keine Leute mit ein bisschen mehr Vernunft gibt, erstaunt mich doch. Es mag ja sein, dass du überempfindlich bist oder einfach Freundlichkeiten des Reiseführers missverstanden hast - das kann ich alles nicht beurteilen. Aber selbst dann bleibt es ein Fakt, dass dieser Führer etwas gemacht hat, was du als Belästigung empfunden hast. Und das muss immerhin so schlimm für Dich gewesen sein, dass du dich beschwert hast. Dieser Fakt alleine sollte ja schon zu Denken geben. Nicht nur dem Unternehmen, auf welches natürlich auch solche Beiträge in Foren (zumal wir gut gelistet sind) ein denkbar schlechtes Licht werfen, sondern auch den Mitreisenden.
Allerdings denke ich, dass es schwer ist, auf dem rechtlichen Weg etwas zu erreichen. Wenn du keine Zeugen hast, welche eine Belästigung bestätigen können, steht tatsächlich Aussage geben Aussage. Das weiss natürlich auch der Reiseunternehmer und kann entsprechend höhnende Briefe schreiben. Dir bleibt wohl nicht viel mehr übrig, als das nächste Mal einen anderen Anbieter für so eine Reise zu wählen. |
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Verfasst am: Fr 09. Mai. 2008; 09:10 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
| Beiträge: 1545 |
| Wohnort: Deutschland |
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Leider kenne ich mich im Reiserecht auch nicht wirklich aus. Aber es wäre schon sinnvoll, mal bei einem Reiserechtler (Anwalt) nachzufragen, ob das etwas zu machen ist. Ich weiß nicht, ob da das "Aussage gegen Aussage"-Prinzip überhaupt relevant ist.
Wenn Du die sexuelle Belästigung beweisen musst, dann steht die Karten schlecht. Möglicherweise muss der Reiseveranstalter aber beweisen, dass sein Mitarbeiter Dich nicht sexuell belästigt hat. Das würde ich mal überprüfen lassen.
Was man noch sagen kann, ist natürlich allen zu empfehlen: nicht mehr bei BERGE & MEER buchen!
Der Reiseveranstalter ist (nur rein moralisch wohlgemerkt) nicht für das Verhalten aller seiner ausländischen Reiseleiter verantwortlich. Aber ein solcher "Hohnbrief", wie Du ihn beschrieben hast, ist völlig inakzeptabel. Ein Reiseveranstalter, dessen Kunde sich schon nach wenigen Reise-Tagen die Mühe macht, ein Fax aus Indien zu schicken, kann kaum davon ausgehen, dass der Kunde ihn belügen will.
Außerdem: Jeder GUTE Reiseveranstalter hätte sofort zumindest eine kleine Rückerstattung oder einen kleinen Reisegutschein angeboten!
Vielleicht kannst Du den Reiseveranstalter ja mal auf diese Diskussion aufmerksam machen. Vielleicht wird BERGE & MEER dadurch etwas freundlicher.
Gruß,
Alex |
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Verfasst am: Sa 10. Mai. 2008; 23:33 |
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| Penguin |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 31.01.2006 |
| Beiträge: 1168 |
| Wohnort: Hamburg |
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Auch mit der "Aussage gegen Aussage" lässt sich da was machen. Vorrausgesetzt, das ganze klingt plausibel und wird auch plausibel vorgetragen. da hier mit keinem Wort erwähnt wird, worin die "sexuellen Belästigungen" bestanden, kann man das wirklich nicht einschätzen.
Ich war auch oft als Reiseleiter unterwegs, und habe merkwürdige Situationen erlebt.
Penguin |
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Verfasst am: So 11. Mai. 2008; 00:14 |
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| Aremonus |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 07.10.2005 |
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| Wohnort: Basel |
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| Versuch am besten mal, dein Geld zurück zu bekommen, in dem du dich auf einen Grundlagenirrtum oder so berufst. Das Problem ist nur, dass dann die beweispflicht immernoch bei dir ist. Es besteht jedoch durchaus die Möglichkeit, dass andere in deiner Gruppe das Ganze mitgekriegt haben - die könnte man als Zeuge aufbieten. |
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_________________ QQ: 545426093 |
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Verfasst am: So 11. Mai. 2008; 09:50 |
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| Alex |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 19.02.2005 |
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| Wohnort: Deutschland |
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| Zitat: | | Versuch am besten mal, dein Geld zurück zu bekommen, in dem du dich auf einen Grundlagenirrtum oder so berufst. | Von "Grundlagenirrtum" habe ich noch nie etwas gehört. Das ist sicher nicht Bestandteil deutschen Rechts. Das Unternehmen Berge&Meer sitzt aber in Deutschland und ich nehme auch mal an, dass Sabine deutscher Staatsbürger ist. Die Rechtsberatung überlassen wir lieber denen, die etwas von Reiserecht verstehen.
Es ist auch so ziemlich ausgeschlossen, dass Sabine den vollen Reisepreis zurückverlangen kann. Denn sie hat ja nun mal Leistungen des Unternehmens in Anspruch genommen; und sie hat die Reise auch trotz aller Widrigkeiten fortgesetzt. Wenn, dann sprechen wir hier nur von einer teilweisen Entschädigung oder ähnlichem.
| Zitat: | | Auch mit der "Aussage gegen Aussage" lässt sich da was machen. Vorrausgesetzt, das ganze klingt plausibel und wird auch plausibel vorgetragen. da hier mit keinem Wort erwähnt wird, worin die "sexuellen Belästigungen" bestanden, kann man das wirklich nicht einschätzen. | Wie kommst Du darauf? Hast Du schonmal beruflich mit einem solchen Vorwurf (nicht notwendigerweise in Bezug auf Dich persönlich ) zu tun gehabt?
Gruß,
Alex |
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Verfasst am: So 11. Mai. 2008; 10:33 |
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| Aremonus |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 07.10.2005 |
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Naja ich kenn das deutsche Recht nicht - hab' es jetzt mal aus schweizer Sicht dargelegt...
bei uns wäre das Art. OR 23 ff.
Demnach kann sie argumentieren, dass sie nicht das kaufen wollte, was das Unternehmen schlussendlich geboten hat.
Aber eben, ich kenn' mich im Recht nicht so aus; am besten einen Anwalt konsultieren - der kennt vielleicht noch sicherere Tricks um das Gewünschte zu erreichen^^ |
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_________________ QQ: 545426093 |
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Verfasst am: So 11. Mai. 2008; 10:54 |
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| Penguin |
| Forenveteran |
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| Anmeldungsdatum: 31.01.2006 |
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| Alex hat folgendes geschrieben: | [ | Zitat: | | Auch mit der "Aussage gegen Aussage" lässt sich da was machen. Vorrausgesetzt, das ganze klingt plausibel und wird auch plausibel vorgetragen. da hier mit keinem Wort erwähnt wird, worin die "sexuellen Belästigungen" bestanden, kann man das wirklich nicht einschätzen. | Wie kommst Du darauf? Hast Du schonmal beruflich mit einem solchen Vorwurf (nicht notwendigerweise in Bezug auf Dich persönlich ) zu tun gehabt?
Gruß,
Alex |
Alex Alex - was hast DU bloss für ein Bild von mir ? Tatsächlich ist mir das passiert. (sogar zweimal !) Habe aber erst vor Gericht davon erfahren. Ich war mir in BEIDEN Fällen KEINER Schuld bewusst. Ich war auf beiden - sehr komplizierten - Reisen, so beschäftigt, dass ich froh war, überhaupt mal ein paar Stunden Schlaf (ALLEINE !) zu bekommen, dass für sowas echt keine Gelegenheit war.
Der eine Fall war in einen Wust von Vorwürfen und Regressansprüchen verpackt, sodass das Gericht entschied, dass alles zu vage sei, um darauf irgendwelche Ansprüche zu begründen. Die "Belästigungen" waren auch mit keinem konkreten Fall beschrieben. Auf Rückfragen, auch in meiner Abwesenheit - wollte sie auch vor Gericht nicht in Details gehen
(Wer weiss, vielleicht hab ich auch nur mal "gierig" geguckt.)
Der zweite Fall - in Lateinamerika - war wohl wieder mal ein Mentalitätsproblem: Der Vorwurf war, dass sich ständig überall Männer sehr "sexistisch" ihr gegenüber verhalten hätten, INCLUSIVE des Reiseleiters, der ja "GENAU SO EIN MACHO" ist !
Da sie recht hübsch war, gabs doch reichlich Komplimente. MEHR - als Verbales - habe ich allerdings nichts mitbekommen. (und mich schon gar nicht selbst "vergriffen") Sie bekam eine Entschädigung für eine Teil-Beschwerde: Unser Busfahrer in Ecuador weigerte sich konstant, ihr irgendwelche Aufmerksamkeit zu schenken. Das lag einfach daran, dass IHR Spanisch sehr "quatrato" klang und ER mit seinem dürftigen Spanisch - er sprach Kechua - sowieso nicht mit IHREM Spanisch klarkam. Also hüllte er sich ALLEN auser mir gegenüber, konstant in Schweigen. Dies wurde vor Gericht als "geringer Reisemangel" angesehen. (Zum Glück hat er auch KEINE Komplimente abgegeben, wer weiss, wie es sonst ausgegangen wäre.)
Was ich daraus gelernt habe, dass in solchen - auch sehr berechtigten - Fällen, die Nachweis-Möglichkeit meist unbedingt erforderlich, aber eben schwer zu erfüllen ist. Auch da gilt dann eben: "Dein Schicksal liegt in Gottes Hand. Auser vor Gericht: Da liegts in der Hand des Richters !"
Penguin |
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